Einen rückwärtsfahrenden Sattelzug haben Beamte der Autobahnpolizei Köln am gestrigen Mittag (21. Mai) auf der Bundesautobahn 1 bei Leverkusen gestellt. Den Fahrer (41) erwartet nun ein empfindliches Bußgeld.
Kurz nach 12 Uhr war der 41-Jährige Rumäne mit seinem Autotransporter auf der BAB 1 in Fahrtrichtung Dortmund unterwegs. Um nicht die für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gesperrte Rheinbrücke Leverkusen zu überqueren, hielt er auf dem Seitenstreifen an. Auf diesem setzte der Fahrer sein Gefährt etwa 50 Meter zurück, um mit der Ausfahrt Köln-Niehl die letzte Anschlussstelle vor der Brücke zu erreichen.
Den Fahrer erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Nach Hinterlegung einer Sicherheitsleistung konnte der 41-Jährige seine Fahrt fortsetzen.
Seit der Sperrung der Leverkusener Rheinbrücke für den Schwerverkehr im Juni 2014 wurden bisher 18 Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Lkw-Fahrer eingeleitet. Das Rückwärtsfahren kann mit einem Bußgeld bis zu 200 Euro und zwei Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei geahndet werden. Bei einer konkreten Gefährdung eines anderen Verkehrsteilnehmers könnte gar eine Straftat nach § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) vorliegen.
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