Positive Wirkung der Geschwindigkeitsmessanlage auf der Rheinbrücke Leverkusen

Autofahrer berücksichtigen die Geschwindigkeitsbegrenzung

Archivmeldung aus dem Jahr 2014
Veröffentlicht: 13.03.2014 // Quelle: Stadtverwaltung

Die Geschwindigkeitsmessanlage auf der Rheinbrücke Leverkusen auf der A1 ist seit dem 12. Februar 2014 in Betrieb. Die nach dem ersten Betriebsmonat vorliegenden Zahlen verdeutlichen, dass die Geschwindigkeitsmessanlage positive Wirkung zeigt.

Vom 12. Februar bis zum 11. März wurden insgesamt 20.996 Verstöße festgestellt, hiervon sind 14.061 verwertbar, die Differenz ist u.a. durch Tateinheitsvorgänge oder nicht nachverfolgbare ausländische Fahrzeuge bedingt. Der LKW-Anteil liegt bei rund fünf Prozent. Erfreulicher Weise wird damit die hohe Anzahl der Verstöße, die die Seitenradarmessungen der Polizei im Juni 2013 ergaben, nicht bestätigt. Die Stadt Leverkusen misst in Fahrtrichtung Köln an zwei Stellen auf allen drei Fahrspuren.

Die höchste Überschreitung lag bei einer gemessenen Geschwindigkeit von 160 km/h. Diese Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 100 km/h bedeutet ein Bußgeld von 600 Euro, 4 Punkte in Flensburg und ein 3-monatiges Fahrverbot.

Bis zum 11. März wurden insgesamt Verwarngelder in Höhe von 147.380 Euro ausgesprochen, die durchschnittliche Verwarngeldhöhe liegt derzeit bei rund 30 Euro. Hierbei handelt sich ausschließlich um die bis dahin bearbeiteten Verwarngelder. Zusätzlich wurden Bußgelder erteilt, die sich aber noch im laufenden Verfahren befinden und daher noch nicht einnahmerelevant verbucht werden können.

Die zunächst 18 Mitarbeiter, die von der Stadt Leverkusen eingestellt wurden, arbeiten derzeit sukzessive die anfallenden Tempoverstöße ab.

Weitere Detailinformationen entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle.
Ist vom 12.02.14 – 11.03.2014
Anzahl der Gesamtverstöße20.996
Anzahl der verwertbaren Verstöße 14.061
V-max 160 km/h
Ø Kfz / Tag 750
Verwertbar 502

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Auswertung des ersten Monats seit Inbetriebnahme der Geschwindigkeitsmessanlage keine Hochrechnungen auf das Gesamtjahr erlaubt.

Insgesamt ist festzustellen, dass die Anlage im ersten Monat, trotz in Einzelfällen aufgetretener Störungen, stabil läuft. Diese Störungen wurden vom Hersteller im Rahmen der Gewährleistung behoben.

Der Rat wird zukünftig monatlich die oben dargestellte aktualisierte Tabelle zur Kenntnis erhalten. Ferner wird zum Ende eines jeden Quartals zusätzlich eine Information über das Finanzcontrolling erfolgen.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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