Förderung Kommunaler Entwicklungshilfe

Initiativen können Zuschüsse beantragen - Antragsfrist: 31. August

Archivmeldung aus dem Jahr 2000
Veröffentlicht: 23.06.2000 // Quelle: Stadtverwaltung

50 Pfennig pro Einwohner, insgesamt 80.641 DM, hat das Land Nordrhein-Westfalen der Stadt Leverkusen zur Förderung kommunaler Entwicklungshilfeprojekte zur Verfügung gestellt.
Die Fördermittel sollen auch in diesem Jahr an örtliche Initiativen weitergeleitet werden, die sich in der Eine-Welt-Arbeit engagieren. Förderungsvoraussetzungen sind:

  • Die Projekte dienen der Entwicklungszusammenarbeit mit der "Dritten Welt".

  • Sie erfolgen im Rahmen einer Partnerschaft oder einer auf Dauer angelegten Beziehung.

  • Die Aktivitäten sind nach hiesigem Rechtsverständnis Angelegenheiten der Gemeinde.

Bei der Bewertung wird die Zahl der beteiligten Bürgerinnen und Bürger sowie deren Eigenleistung berücksichtigt.

Auch Konzepte und Maßnahmen zur Verwirklichung der "Lokalen Agenda 21" sind förderungsfähig, wenn sie einen Bezug zur kommunalen Entwicklungszusammenarbeit haben.
Initiativen und Vereine, die eine finanzielle Unterstützung ihres Engagements für ihre Entwicklungshilfeprojekte beantragen möchten, werden gebeten, einen formlosen Antrag an die Stadt Leverkusen zu richten:

Stadt Leverkusen Fachbereich Rat und Bezirke Postfach 1011 40 51311 Leverkusen

Die Antragsfrist läuft bis zum 31. August 2000. Telefonische Auskünfte sind unter der Rufnummer 0214/406-1522 erhältlich.

Quelle: Pressemitteilung der Stadtverwaltung vom 23.06.2000

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Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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