Aus Mitteln der Carl-Duisberg-Stiftung werden auch in diesem Jahr Studienbeihilfen vergeben.
Die erforderlichen Antragsformulare können ab sofort beim Fachbereich Schulen im Verwaltungsgebäude Miselohestraße 4, 51379 Leverkusen, telefonisch oder schriftlich angefordert werden.
Für Rückfragen steht Herr Stolz (Zimmer 405 a), Telefon (02 14) 4 06-40 84, zur Verfügung.
Gefördert werden können nur Studentinnen und Studenten von Hochschulen und Fachhochschulen, die gute bis sehr gute Leistungen nachweisen und seit mindestens 2 Jahren mit erstem Wohnsitz in Leverkusen gemeldet sind. Sollte der Hauptwohnsitz am Studienort liegen, so muß nachgewiesen werden, daß die Verlegung des ersten Wohnsitzes aufgrund des Studiums erfolgt ist.
Studienanfänger können nicht berücksichtigt werden.
Die Anträge sind bis spätestens 16. August mit den erforderlichen Unterlagen und entsprechenden Leistungsnachweisen aus dem ablaufenden Semester im Fachbereich Schulen entweder persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder schriftlich mit einer Meldebescheinigung einzureichen. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.
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