Studienbeihilfen aus Mitteln der Carl-Duisberg-Stiftung


Archivmeldung aus dem Jahr 1998
Veröffentlicht: 17.06.1998 // Quelle: Stadtverwaltung

Aus Mitteln der Carl-Duisberg-Stiftung werden auch in diesem Jahr Studienbeihilfen vergeben.
Die erforderlichen Antragsformulare können ab sofort beim Schulverwaltungsamt im Verwaltungsgebäude Miselohestraße 4, 51379 Leverkusen, telefonisch oder schriftlich angefordert werden.

Für Rückfragen steht Herr Stolz (Zimmer 405 a), Telefon (02 14) 4 06-40 84, zur Verfügung.

Gefördert werden können nur Studentinnen und Studenten von Hochschulen und Fachhochschulen, die gute bis sehr gute Leistungen nachweisen und seit mindestens 2 Jahren mit erstem Wohnsitz in Leverkusen gemeldet sind. Sollte der Hauptwohnsitz am Studienort liegen, so muß nachgewiesen werden, daß die Verlegung des ersten Wohnsitzes aufgrund des Studiums erfolgt ist.

Studienanfänger können nicht berücksichtigt werden.

Die Anträge sind bis spätestens 17. August mit den erforderlichen Unteragen und entsprechenden Leistungsnachweisen aus dem ablaufenden Semester im Schulverwaltungsamt entweder persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder schriftlich mit einer Meldebescheinigung einzureichen. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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