Asylpolitik: EU-Parlament strafft Verfahren

Mehr Rechte für Flüchtlinge, weniger Schlupflöcher für Missbrauch

Archivmeldung aus dem Jahr 2013
Veröffentlicht: 12.06.2013 // Quelle: Axel Voss

Für die Asylpolitik der Europäischen Union gelten künftig einheitliche Standards. Die Rechte von Antragstellern werden gestärkt und sowohl für die Aufnahme von Asylbewerbern als auch für die Asylverfahren selbst gelten in Zukunft Mindestnormen. „Eindeutige Regeln für Asylverfahren, festgelegte Zuständigkeiten zur Verhinderung von Missbrauch, klare Mindestnormen für Aufnahmen, Schnellverfahren bei Missbrauch und Sicherheitsgefährdung sowie mehr Schutz für Folteropfer und das Recht auf Bildung für Kinder - das sind die entscheidenden neuen Standards des gemeinsamen Asylsystems“, sagte der CDU-Europaabgeordnete Axel Voss nach der heutigen Abstimmung im Straßburger Parlament.

„Die neuen Richtlinien geben den Mitgliedstaaten den notwendigen Spielraum, um auf die jeweiligen Situationen in ihrem Land adäquat reagieren zu können. Es werden weiterhin Sachleistungen gewährt sowie Leistungen abgesenkt oder gestrichen, um Missbrauch zu verhindern. Gleichzeitig sind jedoch alle Länder verpflichtet, Mindestnormen für die Grundversorgung von Asylbewerbern zu gewährleisten, so wie dies in Deutschland bereits der Fall ist - leider jedoch nicht in allen Mitgliedstaaten“, führt Voss aus.

Die EU-Kommission erhalte nunmehr die Verpflichtung bei allen Mitgliedstaaten, die die Mindestnormen nicht einhalten, Maßnahmen zu ergreifen, so wie dies derzeit in Griechenland oder Italien bereits geschehe. Künftig sollen Asylbewerber bereits nach 9 statt bisher 12 Monaten Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Nach wie vor dürfen die Mitgliedstaaten den eigenen Bürgern Vorrang auf dem Arbeitsmarkt einräumen. Minderjährige Antragsteller haben ein Recht auf Zugang zu Bildung. „Bildung ist der Schlüssel zu einem guten Miteinander, egal, ob die Kinder in der EU bleiben oder wieder in die Heimat zurückkehren“, erläutert Axel Voss weiter.

Ein zunehmendes Problem sei die Mehrfachantragstellung in verschiedenen Staaten von bereits rechtskräftig abgelehnten Asylbewerbern. Dieser Art des Missbrauchs wirke die neue EURODAC Datenbank entgegen. Zudem könne die Europäische Kommission in Zukunft früher erkennen, wenn ein Mitgliedstaat Probleme mit der Umsetzung der Mindeststandards hat. "Das Land der ersten Einreise ist auch in Zukunft für den Antrag, die Unterbringung und Versorgung verantwortlich. Kurze Wege sind das Ziel. Bei Überbelastung ist finanzielle und personelle Hilfe vorgesehen“, unterstreicht Voss, der der die Städte Köln, Bonn und Leverkusen sowie die Kreise Rhein-Sieg und Rhein-Erft im Europäischen Parlament vertritt.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Politik
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