Mit über 2 Promille am Steuer


Archivmeldung aus dem Jahr 2012
Veröffentlicht: 13.10.2012 // Quelle: Polizei

Am Montagmorgen, den 08.10.2012, verständigte ein Zeuge gegen 07.30 Uhr die Polizei und gab Hinweise auf einen offensichtlich betrunkenen Autofahrer im südlichen Stadtgebiet von Langenfeld. Der PKW mit Leverkusener Kennzeichen fuhr in Richtung Leverkusen. Polizeibeamte konnten den Fahrer schließlich vor seiner Wohnanschrift in Leverkusen kontrollieren und stellten deutlichen Alkoholgeruch in der Atemluft fest. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 2,3 Promille.

Auch wenn es bei der Trunkenheitsfahrt zu keinem Unfall gekommen war, wurde aufgrund der hohen Alkoholisierung eine Strafanzeige gefertigt. Dem 44-Jährigen wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein sichergestellt.

Unabhängig von dem in diesem Fall festgestellten hohen Promillewert und dessen besonderer Strafbarkeit, weist die Polizei in diesem Zusammenhang noch einmal alle jungen Fahrzeugführer ausdrücklich auf die 0,0-Promille-Grenze hin, welche für Fahranfänger in der Probezeit und jeden jungen Fahrer unter 21 Jahren gilt. Wer als solch ein junger Fahrer bei Verstößen (auch ohne Unfall) erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 200,- bis 1.500,- Euro rechnen. Hinzu kommen mindestens zwei Punkte im Verkehrszentralregister. Bei Fahranfängern, die sich noch in der Probezeit befinden, verlängert sich zudem die Probezeit um weitere zwei Jahre und es wird ein Aufbauseminar mit Kosten von bis zu 200 Euro angeordnet. Dann gilt auch die Null-Promille-Regel weitere zwei Jahre. Außerdem gelten natürlich auch die weiteren allgemeinen Promillegrenzen, die ein Fahrverbot und Geldbußen ab 0,5 Promille sowie Geldstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis bei relativer oder absoluter Fahruntüchtigkeit (ab 0,3 bzw. 1,1 Promille) vorsehen.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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