EU-Bürgerinitiative: Startschuss am 1. April

EU-Bürgerinnen und Bürger können die Europäische Kommission zur Vorlage eines Rechtsaktes auffordern

Archivmeldung aus dem Jahr 2012
Veröffentlicht: 29.03.2012 // Quelle: Axel Voss

Ab 1. April ist es EU-Bürgerinnen und Bürgern möglich, die Europäische Kommission zu einem Gesetzesvorschlag aufzufordern. Dazu müssen mindestens eine Million EU-Bürgerinnen und Bürger aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten eine EU-Bürgerinitiative unterstützen.

"Mit der Einrichtung einer Bürgerinitiative haben die Menschen nicht nur die Möglichkeit, sich politisch zu engagieren, sondern die Kommission zum Handeln aufzufordern. Dieser große Schritt zu mehr Basisdemokratie ist durch den Lissabon-Vertrag erst möglich geworden und ist ein wichtiges Instrument für ein modernes, bürgernahes Europa", sagte der CDU-Europaabgeordnete Axel Voss.

"Das Europäische Parlament setzt sich bei den Verhandlungen mit dem EU-Rat um ein möglichst einfaches und benutzerfreundliches Instrument durch. Ab dem 1. April können die Bürgerinnen und Bürger aktiv Gesetze mit auf den Weg bringen. Soviel Europa für jeden gab es noch nie", betont Voss.

"Ich hoffe sehr, dass viele EU-Bürgerinnen und Bürger dieses Instrument der aktiven Einflussnahme nutzen und wir durch diese Möglichkeit vor allem junge Leute früh für politische Entwicklungen interessieren können", so Voss, der die Städte Köln, Bonn und Leverkusen sowie die Kreise Rhein-Sieg und Rhein-Erft im Europäischen Parlament vertritt, abschließend.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
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