Geflügelpest: Aufstallungspflicht für Geflügel


Archivmeldung aus dem Jahr 2005
Veröffentlicht: 21.10.2005 // Quelle: Stadtverwaltung

Bezüglich der Geflügelpest hat sich eine neue Lage dadurch ergeben, dass in der Nähe von Moskau ein erster Verdachtsfall auf Vogelgrippe Virus H5N1 bei Geflügel im europäischen Teil Russlands aufgetreten ist. In Folge dessen hat das Friedrich - Löffler - Institut das Einschleppungsrisiko des hochpathogenen Virustyp durch Zugvögel jetzt als „mäßig bis hoch“ eingestuft. Damit ergibt sich ein neuer Handlungsbedarf im Hinblick auf Zugvögel. Zudem gibt es weitere Verdachtsfälle im rumänischen Donaudelta.

Aufgrund dieser neuen Lage wird am 22. Oktober eine geänderte Eilverordnung in Kraft treten, die eine bundesweite Aufstallung aller Geflügel beinhaltet. Nach dieser Geflügelpestschutzverordnung besteht die Aufstallungspflicht auch für Hobby- und Rassegeflügel. Alle Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse dürfen ab dem 22. Okotber bis einschließlich 15. Dezember nur noch in geschlossenen Ställen gehalten werden.

In Ausnahmefällen unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit außerhalb geschlossener Ställe Geflügel zu halten, wenn die Tiere unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Vögeln gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden. Es ist dann allerdings eine mindestens monatliche klinische tierärztliche Untersuchung des Geflügels incl. Dokumentation und die Untersuchung des Geflügels durch Entnahme von Blutproben erforderlich. Zuvor ist eine Anmeldung dieser von der Unterbringung in geschlossenen Ställen abweichenden Haltung beim Veterinäramt erforderlich.

Sinn dieses strikten Einsperrens in geschlossenen Ställen ist die Verhinderung einer Infektion des Hausgeflügels durch direkten Kontakt mit Wildvögeln oder durch indirekte Übertragung durch Ausscheidungen, Federn oder Staub von evtl. das Grippevirus tragenden Wildvögeln.

Grundsätzlich besteht nach wie vor kein Anlass zur Panik und nach wie vor ist es dringend erforderlich, dass jeder Geflügelhalter, der dies bisher noch nicht getan hat, beim Veterinäramt sein Geflügel umgehend meldet.

Für weitere Fragen und zur Anmeldung Ihrer Geflügelhaltung wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt unter der Rufnummer: 02 4/4 06-39 01 oder über die e-mail-Adresse: veterinaeramt@stadt.leverkusen.de.

In dringenden Fällen können Sie den Amtstierarzt über die Leitstelle der Feuerwehr: 02 14/7 50 50 erreichen.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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