Bereits vor dem in dem Presseartikel (des Leverkusener Anzeigers) genannten Termin ist die mit der Reinigung des Kindergartens beauftragte Firma durch den zuständigen Fachbereich für Gebäudewirtschaft auf Mängel in der Pflege des Parkettbodens hingewiesen und zur Beseitigung der Mängel aufgefordert worden. Dabei ist zunächst eine nicht sachgemäße Anwendung des Pflegemittels als Ursache für die Geruchsbelästigung angenommen worden. Inzwischen hat hat sich herausgestellt, dass die Firma ein Mittel eingesetzt hat, dass nicht den vertraglich festgesetzten Mitteln entsprochen hat. Die Geruchsbelästigung ist sowohl auf die unsachgemäße Pflege als auch auf die Wahl des Mittels zurückzuführen.
Die Firma wird künftig nur noch das zugelassene Pflegemittel anwenden. Eine Überprüfung des unzulässig eingesetzten Mittels durch den Fachbereich Öffentlicher Gesundheitsdienst hat ergeben, dass zu keinem Zeitpunkt für die Kinder, die Mitarbeiterinnen oder die Eltern eine Gesundheitsgefährdung bestanden hat.
Der Stadt-Elternrat ist unmittelbar über die Ergebnisse dieser Prüfung und die in Bezug auf die künftige Reinigung veranlaßten Schritte informiert worden. Die Vertreter des Elternrates zeigten sich erleichtert, dass die auch aus städtischer Sicht zu Recht geäußerten Bedenken unbegründet waren.