Wahlteilnahme von EU-Bürgern an der Europawahl


Archivmeldung aus dem Jahr 2004
Veröffentlicht: 17.02.2004 // Quelle: Stadtverwaltung

Bei der Europawahl am Sonntag, 13. Juni, können die seit dem 13. März in Leverkusen wohnenden volljährigen Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien und dem Vereinigten Königreich in einem Wahllokal der Stadt Leverkusen mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland an der Wahl teilnehmen.

Dies gilt auch für Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aus Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern, die seit dem 1.Mai in Leverkusen gemeldet sind.

Wer keinen Antrag stellt, kann per Briefwahl oder in einem Wahllokal (der Botschaft/des Generalkonsulates seines Herkunftslandes) mit Wirkung für sein Herkunftsland an der Europawahl 2004 teilnehmen.

Wer bereits zur Europawahl 1999 einen Antrag gestellt hatte, braucht keinen neuen Antrag mehr zu stellen, sondern wird automatisch in das hiesige Wählerverzeichnis aufgenommen.

Volljährige Deutsche, die derzeit in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) wohnen, können sich bei der ausländischen Wohngemeinde in das dortige Wählerverzeichnis aufnehmen lassen und dann mit Wirkung für den anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union an der Wahl teilnehmen.

Volljährige Deutsche, die nicht in der EU wohnen oder die mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland an der Wahl teilnehmen wollen, können in ihrer letzten deutschen Wohngemeinde auf Antrag in ein deutsches Wählerverzeichnis aufgenommen werden.

Alle Anträge sind auf speziellen Formularen zu stellen, die für Leverkusen unter Tel 0214/406-3304 oder 3305 oder 3335 angefordert werden können. Die Antragsformulare müssen vollständig aufgefüllt und eigenhändig unterschrieben spätestens am Sonntag, 23. Mai, beim Wahlleiter der (letzten) Wohngemeinde d.h. hier bei der Stadt Leverkusen – Bürgerbüro – SG Wahlen – Postfach 10 11 40 , 51311 Leverkusen vorliegen. Verspätet eingehende Anträge bleiben unberücksichtigt.

Sofern in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ausländische Staatsangehörige in ein Wählerverzeichnis aufgenommen werden, wird jeweils eine zentrale Stelle informiert, die eine (strafbare) Doppelwahl auch in dem Herkunftsstaat unterbindet.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
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