Die Verkehrsüberwachungskräfte haben neue mobile Datenerfassungsgeräte erhalten. Diese Geräte sind mit einem integrierten Drucker ausgestattet.
Dadurch werden Falschparker zukünftig nicht mehr die gewohnte „Hinweiskarte“ an ihrem Fahrzeug vorfinden, sondern einen maschinell erstellten Ausdruck, der alle relevanten Daten zu der durch die Verkehrsüberwachungskraft festgestellten Ordnungswidrigkeit enthält. Dies hat für die Fahrzeugführer den Vorteil, dass sie unmittelbar nach Rückkehr zum Fahrzeug anhand des Ausdrucks sofort erkennen können, gegen welche Vorschriften verstoßen wurde und nicht mehr auf die Übersendung des Anhörbogens warten müssen.
Auf der Rückseite des Ausdrucks befinden sich Informationen zum Verwarngeldverfahren. Des Weiteren ist hier auch die Bankverbindung angegeben, so dass nunmehr die Einzahlung des Verwarngeldes – unter Angabe des auf der Vorderseite angegebenen Kassenzeichens - unmittelbar erfolgen kann. Die fristgerechte Zahlung des Verwarngeldes führt zum Abschluss des Verwarngeldverfahrens.
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