Winterdienst bei Nutzung städtischer Sporthallen


Archivmeldung aus dem Jahr 2003
Veröffentlicht: 10.12.2003 // Quelle: Stadtverwaltung

Sportdezernentin Helga Roesgen hat entschieden, dass die Stadt Leverkusen den Winterdienst (Schneeräum- und Streupflicht) der Vereine übernimmt, die die städtischen Turn- und Sporthallen in den Abendstunden nutzen.

Mit dieser Regelung wurde eine für die Sportvereine verträgliche Lösung gefunden. Zu Beginn des Winters war die Frage aufgekommen, wer nach Schulschluss den Winterdienst an den städtischen Turn- und Sporthallen durchführen muss, wenn diese bei Schneefall durch Sportvereine genutzt werden.

Die Verkehrssicherungspflicht, die sich aus der Nutzung der Sporthallen ergibt, liegt weiterhin bei den Sportvereinen.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Sport
Bisherige Besucher auf dieser Seite: 1.559

Meldungen Blättern iMeldungen Blättern

Weitere Nachrichten der Quelle "Stadtverwaltung"

Weitere Meldungen