Verkehrsunfälle und Ähnliches


Archivmeldung aus dem Jahr 2003
Veröffentlicht: 16.11.2003 // Quelle: Polizei

Verkehrsunfall mit einer leicht verletzten Person
Unfallort: Herbert-Wehner-Str./Andreasstr.
Unfallzeit: Samstag, 15.11.2003 gegen 18:00 Uhr

Zur oben genannten Unfallzeit befuhr eine 21jährige Leverkusenerin mit ihrem Roller die Herbert-Wehner-Str. in Fahrtrichtung Alkenrath. An der Einmündung Herbert-Wehner-Str./Andreasstr. beabsichtigte ein 67jähriger Pkw-Führer aus Richtung Alkenrath kommend nach links in die Andreasstr. abzubiebgen. Dabei missachtete er den Vorrang der Rollerfahrerin. Es kam zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge, wodurch die Rollerfahrerin stürzte und sich in Folge des Sturzes leicht verletzte. Die Leverkusenerin wurde mit dem Rettungswagen zur ambulanten Behandlung ins Klinikum gebracht. An den Fahrzeugen entstand leichter Sachschaden.

Verkehrsunfall mit drei leichtverletzten Personen

Bereits am Freitag, dem 14.11.2003 ereignete sich um 11:15 Uhr ein Verkehrsunfall unter Beteiligung eines Linienbusses der Wupper-Sieg AG in der Bebelstraße in Küppersteg.
Bei diesem Unfall wurden drei Fahrgäste des Linienbusses leicht verletzt, als sie sich an den Sitzen stießen, weil der Busfahrer plötzlich stark abbremsen mußte.
Den Grund für das plötzliche Bremsmanöver des Busfahrer lieferte ein Anwohner der Bebelstraße, der sich mit seinem Pkw rückwärts fahrend aus seiner unübersichtlichen Grundstücksausfahrt heraustastete und ein kleines Stück auf die Fahrbahn des Busfahrers rollte, sodaß dieser, um einen möglichen Zusammenstoß zu vermeiden, bremsen mußte.
Es kam nicht zu einem Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge.
Die Fahrgäste erlitten nur leichte, oberflächliche Verletzungen, welche nicht im Krankenhaus behandelt werden mußten.

Verkehrsunfall mit einer leichtverletzten Person nach Trunkenheitsfahrt ohne gültige Fahrerlaubnis

Am frühen Samstag Morgen ereignete sich um 02:05 Uhr ein Verkehrsunfall auf der Kölner Straße, Ecke Herzogstraße. Eine 16jährige Rollerfahrerin wurde leicht verlezt, als ein ebenfalls 16jähriger Rollerfahrer beim Rechtsabbiegen mit dem Vorderrad seines Rollers gegen das Hinterrad ihres Rollers fuhr und sie stürzte. Bei beiden Fahrzeugen handelte es sich um Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 50km/h. Zuvor waren beide gleichzeitig auf der Kölner Straße in Richtung Wiesdorf gefahren und sich mehrmals gegenseitig überholt. Vor der Einmündung Kölner Straße/Herzogstraße fuhr die Rollerfahrerin rechts nehben dem Rollerfahrer, als dieser plötzlich nach rechts lenkte, um in die Herzogstraße abzubiegen.
Die 16jährige stürzte durch den Zusammenstoß zu Boden und mußte im Krankenhaus ambulant behandelt werden.
An dem Roller der Verletzten entstand Sachschaden in Höhe von ca. 200 €.
Der 16jährige Unfallverursacher war offensichtlich alkoholisiert gefahren, bei einem Alkoholtest wurden in seinem Atem 0,45 Promille festgestellt, sodaß ihm eine Blutprobe entnommen werden mußte. Außerdem konnte der 16jährige keine gültige Fahrerlaubnis für Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von über 25 km/h vorweisen.

Verkehrsunfall mit einem leichtverletzten Kind

Ein 9jähriges Mädchen wurde leicht verletzt, als am Abend des 15.11.2003 zu einem Verkehrsunfall auf der Pommernstraße kam. Das Kind hatte mit seinem unbeleuchteten Fahrrad den Gehweg der Pommernstraße in Richtung Lützenkirchener Straße befahren und wollte in Höhe des Hauses 6d die Pommernstraße an dem dortigen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) überqueren. Ein auf der Pommernstraße in Richtung Lützenkirchener Straße fahrender Pkw-Fahrer hatte das Kind zwar auf dem Gehweg gesehen und auch in Höhe des Fußgängerüberweges die Geschwindigkeit verringert, wurde aber trotzdem von dem unangekündigten Überquerungsmanöver des Kindes überrascht und konnte nicht mehr rechtzeitig halten, um das Kind gefahrlos die Straße überqueren zu lassen. Das Mädchen stieß mit dem Pkw zusammen und stürzte zu Boden. Das Mädchen trug einen Fahrradhelm, sodaß es sich nur leicht am Knöchel verletzte und nach ambulanter Behandlung das Krankenhaus wieder verlassen konnte. An dem Fahrzeug des Pkw-Fahrers entstand leichter Sachschaden von ca. 150 €

Verkehrsunfall nach Trunkenheitsfahrt mit Gesamtschaden von ca. 6500 €

Ein 32jähriger Pkw-Fahrer beschädigte am Samstagabend gegen 19:50 Uhr zwei geparkte Pkw auf der Robert-Blum-Straße. Der Unfallverursacher befuhr die Robert-Blum-Straße in Richtung Bismarckstraße, als er in Höhe des Hauses Robert-Blum-Straße 36 einen vorausfahrenden Pkw überholte. Nach dem Überholvorgang geriet das Fahrzeug des 32jährigen ins Schleudern und stieß gegen einen am linken Fahrbahnrand geparkten Pkw. Der Unfallverursacher fuhr trotz des Zusammenstoßes weiter und stieß ein Haus weiter gegen einen zweiten geparkten Pkw. Erst einige hundert Meter hinter der zweiten Unfallstelle kam der Pkw des Verursachers zum Stehen. Bei der folgenden Unfallaufnahme durch die Polizei wurde Alkoholgeruch im Atem des 32jährigen festgestellt. Es konnten 1,42 Promille in seinem Atem festgestllt werden, eine Blutprobe wurde dem Verursacher im Anschluß auf der Polizeiwache entnommen. An den beiden geparkten Pkw entstand insgesamt ein Schaden in Höhe von 3000 €. In dem Pkw des Verursachers wurden durch die Zusammenstöße beide vorderen Airbags ausgelöst. An diesem Pkw wird der entstandene Schaden auf ca. 3500 € geschätzt. Es wurde niemand verletzt.

Verkehrsunfallflucht I

In dem Zeitraum vom 11.11.2003 bis zum 14.11.2003 wurde auf einem Hinterhof in Rheindorf in der Straße Pützdelle ein dort abgestellter PKW eines Anwohners durch einen unbekannten PKW beschädigt. Der oder die Verursacher/-in entfernte sich vom Unfallort, ohne den Zusammenstoß mit dem geparkten Pkw zu melden. An dem beschädigten Fahrzeug entstand ein Schaden von ca. 1.000 €

Verkehrsunfallflucht II

In der Tiefgarage des EDEKA-Marktes in Hitdorf an der Hitdorfer Straße ereignete sich am Samstag eine Verkehrsunfallflucht, die von einer Zeugin beobachtet werden konnte. Die Frau hatte beobachtet, wie ein PKW-Fahrer aus einer Parklücke der Tiefgarage ausparken wollte und hierbei einen daneben stehenden Pkw beschädigte. Der Schaden wurde auf ca. 200 € geschätzt. Danach sei der Unfallverursacher aus seinem Fahrzeug gestiegen und habe sich zunächst zu Fuß vom Unfallort entfernt, so die Zeugin. Sie war dem Unfallverursacher hinterher gegangen, hatte ihn jedoch außerhalb der Garage aus den Augen verloren. Als sie in die Tiefgarage zurückkehrte, hatte sich der Verursacher in ihrer Abwesenheit mit seinem Pkw entfernt, ohne sich um das beschädigte Fahrzeug zu kümmern. Die Zeugin konnte der Polizei jedoch das Kennzeichen des verursachenden Fahrzeugs mitteilen, sodaß der Fahrer ermittelt werden kann.
Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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