Hinweise zum Winterdienst


Archivmeldung aus dem Jahr 2003
Veröffentlicht: 06.01.2003 // Quelle: Stadtverwaltung

Der Winter ist doch noch eingekehrt und daher weisen die Technischen Betriebe Leverkusen (TBL) darauf hin, dass die Beseitigung von Schnee und Eis grundsätzlich zu den Aufgaben des Grundstückseigentümers oder auch von Hausmeistern und Mietern gehören. Die Strassenreinigungssatzung regelt, was im Winterdienst zu beachten ist:

Schnee ist von Gehwegen in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite, mindestens jedoch in einer Breite von 1 m, zu entfernen. Bei Eis- und Schneeglätte sind die Gehwege abstumpfendem Material zu bestreuen. Die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen ist grundsätzlich untersagt. Ihre Verwendung ist nur erlaubt in witterungsbedingten Ausnahmefällen, wie zum Beispiel Eisregen bzw. auf Flächen, die ein Gefälle von mehr als 5% aufweisen und auf Treppen, Rampen, Brückenauf- und abgängen und auf ähnlichen Gefahrenstellen.

In der Zeit von 7.00 - 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Werden Winterwartungsarbeiten von der Stadt auf Gehwegen ausgeführt, so geschieht das ausschließlich zur Unterstützung des zur Reinigung verpflichteten Grundstückseigentümers und entbindet diesen nicht von seinen Pflichten.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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