Totengedenktage im November: Vollsperrung für Privatfahrzeuge am Donnerstag, 31. Oktober und an Allerheiligen

Ansonsten gilt: Möglichst nicht mit dem Auto auf die Friedhöfe fahren

Archivmeldung aus dem Jahr 2002
Veröffentlicht: 07.10.2002 // Quelle: Stadtverwaltung

Der Fachbereich Stadtgrün erneuert auch in diesem Jahr seine Bitte an die Friedhofsbesucher, in der Zeit um die kommenden Totengedenktage das Befahren der Friedhöfe auf das Unvermeidliche zu beschränken.
Traditionell wird die Zeit vor den Totengedenktagen im November vom Friedhofspersonal dazu genutzt, die gesamten Rahmen- und Wegeanlagen der Friedhöfe noch einmal eingehend zu überholen und sie so auf den Besucherstrom und entsprechend den Erwartungen der Friedhofsbesucher vorzubereiten.

Diese Vorbereitungsarbeiten treffen zeitlich mit dem schon jetzt einsetzenden verstärkten Aufsuchen der Friedhöfe zusammen. Der zu den Feiertagen immer mehr zunehmende Verkehr von Privat-PKWs mit Zu-fahrtgenehmigung zu den Friedhöfen belästigt nicht nur die Gesamtheit der Besucher, sondern behindert auch zusehends die Arbeiten.

Der Fachbereich Stadtgrün wiederholt deshalb an alle Inhaber einer Zufahrtsgenehmigung den eindringlichen Appell, das Befahren der Friedhöfe auf das Unvermeidliche zu beschränken. In jedem Falle sollten die Autofahrer aber die dem Ort gebührende besondere Rücksichtnahme üben und entsprechend vorsichtig und langsam fahren (auf den Friedhöfen gilt Schrittgeschwindigkeit!). Es wird eindringlich darum gebeten, nicht in den Rahmenanlagen und auf schmalen Wegen zu parken.

Da gleichartige Aufrufe in der Vergangenheit nur geringen Widerhall fanden, muss in diesem Jahr wieder bereits für den Tag vor Allerheiligen, Donnerstag, 31. Oktober, ein Fahrverbot für Privatfahrzeuge auf den Friedhöfen ausgesprochen werden. Diese Maßnahme ist unumgänglich. Einerseits erwartet die Bevölkerung an den Gedenktagen zu Recht ein besonders gepflegtes Erscheinungsbild der Friedhöfe. Andererseits können die notwendigen Arbeiten aber nur durchgeführt werden, wenn die Wege nicht durch Privatfahrzeuge zugeparkt sind.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass an Allerheiligen, als gesetzlichem Feiertag, ohnehin ein Fahrverbot für die Friedhöfe besteht.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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