Verpflichtung von Mund-Nasen-Abdeckung für Anzeigenerstattung und Vernehmung in allen Gebäuden
Die Polizei Köln befindet sich noch bis zum 10.05.2020 im reduzierten Dienstbetrieb. Der Ausstieg wird zurzeit vorbereitet.
Besuche und Beratungen in Polizeidienststellen sind weiterhin nicht möglich.
Anzeigenaufnahmen und Vernehmungen sind im notwendigen Umfang gewährleistet. Die Polizei Köln hat im Polizeipräsidium Vernehmungsräume nach Standard des Robert-Koch-Institutes eingerichtet.
Personen, die die Polizei Köln ab dem 27.04.2020 zur Anzeigenaufnahme oder zu Vernehmungen aufsuchen, haben die Verpflichtung in allen Gebäuden des Polizeipräsidiums Köln, eine Mund-Nasen-Abdeckung zu tragen. Soweit sie nicht über einen eigenen Schutz verfügen, hält die Polizei Köln für diese Personen einen Mund-Nasen-Schutz bereit.
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