Beisicht wieder PRO KÖLN-Mitglied


Archivmeldung aus dem Jahr 2017
Veröffentlicht: 27.06.2017 // Quelle: pro NRW

Da Markus Beisicht sich nicht mit Ausschluß aus PRO Köln abfinden wollte traf man sich nun vor dem Kölner Landgericht.
Hier die Sicht vom pro NRW-Vorsitzenden Markus Beisicht:

"Heute fand vor dem Kölner Landgericht, im Saal 117 die mündliche Verhandlung über den vom PRO KÖLN-Vorstand, unter Michael Gabel, unter dubiosen Umständen durchgesetzte Vereinsausschluss des Vereinsgründers, Markus Beisicht, statt. Für Herrn Gabel stand die Verhandlung von vornherein unter einem schlechten Stern. Die Vorsitzende Richterin fand deutliche Worte und lies in der mündlichen Verhandlung keinen Zweifel daran, dass sie der von Beisicht eingereichten Klage vollumfänglich stattgeben wird. Daraufhin knickte der aktuelle Vereinsvorsitzende Gabel, nach einer von seinem Rechtsanwalt beantragten Verhandlungsunterbrechung, ein und lies erklären, dass er keinen klageabweisenden Antrag stellen wird, sodass ein klagestattgebendes Urteil verkündet werden konnte.
Damit wurde gerichtlich festgestellt, dass der Ausschlussbeschluss vom 19.08.2016 rechtswidrig war. Zudem wurde festgestellt, dass Beisicht selbstverständlich weiterhin ordentliches Mitglied im Verein Bürgerbewegung PRO KÖLN e.V. ist. Einige PRO KÖLN Funktionäre um Michael Gabel haben im Umgang mit Beisicht, primitivste rechtsstaatliche Grundvoraussetzung außer Kraft gesetzt. So wurde Beisicht willkürlich vor dem erfolgten Ausschluss nicht einmal angehört.
Ihm wurde jede Möglichkeit zur Verteidigung genommen, da er keinerlei Kenntnis von dem Ausschlusswunsch des Vereinsvorstandes hatte. Ihm war noch nicht einmal eine Einladung zu der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 19.08.2016 übermittelt worden. Er wurde auch nicht vom Verein darüber in Kenntnis gesetzt, dass ein Ausschluss von ihm, aus welchen Gründen auch immer, beantragt worden ist. Eine solche Anhörung ist jedoch nach der Rechtsprechung zwingend erforderlich.
Zum Prozessausgang erklärte der PRO NRW Parteivorsitzende Markus Beisicht:
„Ich begrüße die Entscheidung des Landgerichts Köln außerordentlich. Es ist schon ziemlich traurig, dass man Gerichte bemühen muss, um PRO KÖLN zu zwingen, primitivste rechtsstaatliche Grundvoraussetzungen einzuhalten. Doch ich will jetzt nicht lange nachkarten, stattdessen möchte ich nach vorne blicken. Die Entscheidung des Landgerichts Köln von heute ist sicher auch als Signal zur Einheit der PRO – Parteien zu verstehen. Es sollten jetzt nicht mehr kleinkarierte Schlachten der Vergangenheit geschlagen werden, sondern PRO NRW und PRO KÖLN sollten unnötigen, persönlichen Streit überwinden und gemeinsam für bessere Verhältnisse in unserem Land kämpfen. Verbandsinterner Streit nützt nur dem politischen Gegner. Ich werde selbstverständlich bei PRO KÖLN wieder ordnungsgemäß mitarbeiten und reiche jedem gutwilligen Patrioten die Hand!“"


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
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