Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht an Waldrändern werden im gesamten Stadtgebiete Leverkusen zur Zeit Bäume gefällt. Die Stadt ist wie jeder andere Grundstückeigentümer auch verpflichtet, dafür zu sorgen, dass von ihrem Besitz keine Gefahr für andere ausgeht. An Waldrändern sind ein bis zwei Kontrollen im Jahr erforderlich, um die Bäume zu erkennen, die ganz oder teilweise in ihrer Stabilität beeinträchtigt sind und aus Gründen der Gefahrenabwehr gefällt oder beschnitten werden müssen.
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