Asbest-Verdacht in Steinbüchel: Evakuierte Wohnungen wieder freigegeben

03.09.2026 // Quelle: Stadtverwaltung

Automatische Zusammenfassung i

Nach einer Evakuierung wegen Asbest-Verdachts in Leverkusen-Steinbüchel können die Bewohnerinnen und Bewohner eines Hauses in der Käthe-Kollwitz-Straße ab sofort zurück in ihre Wohnungen. Raumluftmessungen in Treppenhaus und Wohnungen ergaben keine Belastung mit Asbest, teilte die Stadt mit. Die Baustelle war als Asbestbaustelle angemeldet. Trotzdem will die Stadt Strafanzeige stellen, weil unklar ist, wo die bei den Sanierungsarbeiten angefallenen Abfälle geblieben sind.

Nach einer Evakuierung wegen Asbest-Verdachts dürfen die Bewohnerinnen und Bewohner eines Wohnhauses in der Käthe-Kollwitz-Straße in Leverkusen-Steinbüchel ab sofort in ihre Wohnungen zurückkehren. Raumluftmessungen ergaben keine Belastung mit dem gefährlichen Faserstoff.

Keine Asbestbelastung in den Wohnungen nachgewiesen

Die Raumluftmessungen im Treppenhaus und in den betroffenen Wohnungen haben keine Anzeichen für eine Asbestbelastung ergeben. Auf dieser Grundlage hat die Stadt Leverkusen die Freigabe erteilt. Die Mieterinnen und Mieter werden nach Angaben der Stadt schnellstmöglich über die Freigabe und das weitere Vorgehen informiert.

Baustelle war als Asbestbaustelle angemeldet

Nach derzeitigem Kenntnisstand der Stadt Leverkusen war die betreffende Baustelle offiziell als Asbestbaustelle angemeldet. Dieser Umstand war maßgeblich für die Bewertung der Gefahrenlage und die daraus abgeleiteten Vorsichtsmaßnahmen. Aufgrund des Anfangsverdachts seien die präventiven Schritte erforderlich gewesen, um mögliche Risiken für Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Umwelt frühzeitig auszuschließen, teilt die Stadt mit.

Die Stadt Leverkusen hat die Maßnahmen in fachlichem Austausch mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK NRW) abgewogen. Die beteiligten Fachleute bewerten das Vorgehen als realistisch, verhältnismäßig und sachgerecht. Der Gebäudeeigentümer habe den Empfehlungen und Aufforderungen der Stadt eigenständig Folge geleistet und die erforderlichen Maßnahmen selbst veranlasst, sodass keine behördlichen Ersatzvornahmen nötig waren.

Strafanzeige wegen unsachgemäßem Umgang mit gefährlichen Abfällen

Trotz der Freigabe der Wohnungen ist der Fall noch nicht vollständig abgeschlossen. Die Stadt Leverkusen wird Strafanzeige wegen des Verdachts auf unsachgemäßen Umgang mit gefährlichen Abfällen erstatten. Hintergrund: Zum aktuellen Zeitpunkt liegen der Stadt keine belastbaren Nachweise darüber vor, wo die im Zuge der Sanierungsarbeiten vor dem Haus angefallenen Abfälle verblieben sind. Der Gefahrenverdacht hinsichtlich einer möglichen Asbestbelastung durch diese Abfälle ist damit noch nicht abschließend entkräftet.

Behörde war zum Handeln verpflichtet

Der Fachbereich Umwelt der Stadt Leverkusen ist als Untere Umweltschutzbehörde gesetzlich verpflichtet, begründeten Verdachtsmomenten nachzugehen, wenn Anhaltspunkte für eine Gefährdung von Mensch und Umwelt bestehen. Die Behörde betont, dass sie im Rahmen der Amtsträgerhaftung gehalten ist, Sachverhalte umfassend aufzuklären und mögliche Rechtsverstöße den zuständigen Stellen zur Prüfung vorzulegen.


Straßen aus dem Artikel: Steinbüchel, Käthe-Kollwitz-Str, Z-Str
Themen aus dem Artikel: Stadt Leverkusen

Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) auf Basis einer Pressemitteilung erstellt.
Bisherige Besucher auf dieser Seite: 93

Meldungen Blättern i
Meldungen Blättern


Weitere Meldungen