Stadtplan Leverkusen


Umtausch gilt nur in besonderen Fällen


Bis zum Jahresende läuft für ganz bestimmte Autofahrer die Frist zum Umtausch des Führerscheins. Dieser Umtausch ist aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig geworden. In folgenden Fällen besteht die Pflicht zum Umtausch bis zum 31.12.2000: Sie gilt für oder Um diese Fahrerlaubnisse weiter zu besitzen, sind ärztliche Kontrolluntersuchungen notwendig.

Für die übrigen Autofahrer bleibt es wie bisher: Ohne Umtausch können mit der alten Klasse 3 weiterhin Fahrzeugkombinationen bis zu 12 Tonnen, das heißt Fahrzeuge bis 7,5t mit 4,5t Anhänger gefahren werden.

Aufgrund der großen Nachfrage dauert der Umtausch derzeit bis zu zehn Wochen.

Quelle: Pressemitteilung der Stadtverwaltung vom 28.12.2000
Verkehr
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Letzte Änderungen: 28.12.2000