Eine 42-jährige Fahrerin eines Rollers fuhr am Mittwoch auf der Gustav-Heinemann-Straße in Wiesdorf vor einem Streifenwagen mit einer Geschwindigkeit von 70 km/h. Obgleich sie den hinter ihr fahrenden Streifenwagen bemerkte, verringerte sie ihre Geschwindigkeit nicht. Daraufhin überprüften die Polizeibeamten den Roller, der lediglich 45 Km/h fahren darf. Hierbei stellten sie auf einem mobilen Prüfstand fest, dass die Fahrerin ihr Zweirad "frisiert" hatte. Durch die Leistungssteigerung wird der Roller zulassungspflichtig. Dieser Zulassungspflicht kam die Fahrerin nicht nach, daher wurde der Roller sichergestellt.
Das "Frisieren" von  Mofas oder Motorrollern wird nach wie vor als Kavaliersdelikt angesehen. Jedoch wird übersehen, dass dieses unverantwortliche und strafbare Handeln eine große Gefahr für die gesamten Verkehrsteilnehmer und für den Fahrer selbst ist.
Gegen die Betroffenen wird ein strafrechtliches Verfahren wegen Verstoßes gegen das Straßenverkehrsgesetz eingeleitet. Wobei die meisten Fahrer wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis  gemäß § 21 StVG  angeklagt werden. Diese erwartet eine Geld- oder Freiheitsstrafe  nicht unter einem Jahr.
Zudem erlischt von Gesetzes wegen automatisch die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Die Betriebserlaubnis  und das  Kennzeichen wurden von der Polizei am Tatort sichergestellt. Das Mofa muss sodann  beim  örtlich zuständigen TÜV in einem ordnungsgemäßen  Zustand vorgeführt werden. Hierfür sind entsprechende TÜV-Gebühren zu entrichten.