Ein Jugendlicher (15) der auf einem Hoverboard ohne gültige Zulassung und Versicherung unterwegs war, muß sich nun in Verfahren wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz, das Kraftfahrzeugsteuergesetz und die Zulassungsverordnung verantworten.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei Köln nochmals daraufhin:
Hoverboards, Elektro-Skateboards, Monowheels usw. sind nicht betriebserlaubnisfähig. Das Fahren mit ihnen im öffentlichen Straßenverkehr ist verboten!
Fahrzeuge, die nicht den Vorgaben der neuen Verordnung über Elektrokleinstfahrzeuge entsprechen, werden von der Polizei Köln aus dem Verkehr gezogen.
Am Montagabend (15. Juli) fiel einem Streifenteam der Wache Opladen ein Jugendlicher (15) auf einem Hoverboard auf, der gegen 18 Uhr mit seinem "Gefährt" auf der Kolberger Straße unterwegs war. Über das Verbot zum Führen des Boards im öffentlichen Straßenverkehr wusste er eigenen Angaben zufolge nichts.
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