In der Nacht zum 31.12.2000 wurde der Notarzt zu einer Wohnung in Leverkusen-Rheindorf gerufen, weil dort ein zwei Wochen alter männlicher Säugling keine Lebenszeichen mehr von sich gab. Beim Eintreffen des Arztes war das Kind bereits klinisch tot, konnte jedoch zunächst erfolgreich reanimiert und zum Klinikum Leverkusen gebracht werden.
Da keine erkennbaren äußeren Verletzungen festgestellt werden konnten, nahm man ärztlicherseits einen plötzlichen Kindstod an. Sofort durchgeführte Untersuchungen führten zur Entdeckung einer Hirnblutung, die aber medizinisch durch die längere Unterversorgung des Gehirns mit Sauerstoff erklärbar war. Da sich die Hirnblutung jedoch nicht stoppen ließ, trat am 09.01.2001 der Tod des Kindes ein.
Nach Rücksprache mit einem Rechtsmediziner schaltete der behandelnde Arzt anschließend die Staatsanwaltschaft und die Polizei ein.
Die im Institut für Gerichtliche Medizin in Köln durchgeführte Obduktion des Jungen ergab, dass dieser Kopfverletzungen erlitten hatte, die schließlich zu seinem Tod geführt hatten. Sofort aufgenommene Ermittlungen ergaben, dass das Baby zur tatkritischen Zeit allein mit seinem Vater, einem 22-jährigen Arbeiter aus Leverkusen, in der Wohnung war. Dieser räumte in seiner Vernehmung ein, für die erlittenen Verletzungen seines Sohnes verantwortlich zu sein; er macht jedoch einen Unglücksfall geltend.
Die Ermittlungen dauern an.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde der 22-Jährige heute dem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ einen Haftbefehl, der unter Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde.
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POL-K: 260402-5-K/Lev Pressemitteilung der Polizei Oberbergischer-Kreis - Bezüge nach Leverkusen