Rund 40 Stellen wurden in den letzten sechs Jahren in Leverkusen notwendig

Aufgaben ohne Finanzausgleich/Leistungen im Auftrag von Bund und Land

Archivmeldung aus dem Jahr 2003
Veröffentlicht: 14.10.2003 // Quelle: Stadtverwaltung

In den vergangenen Jahren ist der verfassungsrechtlich verbürgte Gestaltungs- und Entscheidungsraum der Städte in einem nie gekannten Maße geschrumpft. Immer neue Aufgaben wurden den Städten überantwortet und haben deren Handlungsmöglichkeiten weiter eingeschränkt. Verfassungstheorie und -wirklichkeit klaffen stark auseinander. Eine Flut bis ins Detail geregelter kostenwirksamer Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften des Bundes und der Länder sowie die stark angewachsene Zahl der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften haben die Städte zu einem staatlichen Vollzugsorgan degradiert. Der von Außensteuerung frei verbleibende geringe Raum der kommunalen Selbstverwaltung ist durch die ruinöse Situation der Kommunalfinanzen minimiert worden. Die so genannte „freie Spitze“ für freiwillige Aufgaben tendiert gegen Null.

Bund und Länder werden von den Mitgliedsstädten des Deutschen Städtetages aufgerufen, mindestens folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  • eine Prüfung der Auswirkungen der Vorhaben im Entwurfsstadium auf die Organisation und die Finanzen der Städte (Kostenfolgenabschätzung)
  • die Sicherstellung einer adäquaten Finanzierung bei gesetzlichen Aufgabenübertragungen und –erweiterungen ist im Grundgesetz festzuhalten (Konnexitätsprinzip „Wer bestellt, bezahlt!“)
  • Der Bund muss darauf verzichten, den Städten unmittelbar – an den Ländern vorbei – kostenträchtige Aufgaben zu übertragen mit der Folge, dass weder er noch die Länder zur Finanzierung dieser Aufgaben verpflichtet sind.
  • Gesetze und Verordnungen, die aufgrund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften zu ändern oder neu zu erlassen sind, sollten sich strikt auf die Umsetzung europäischen Rechts beschränken
  • die Kommunen müssen bei Gesetzgebungs- und Regelungsvorhaben auf europäischer, Bundes- und Landesebene in allen Angelegenheiten, welche die kommunale Ebene betreffen, beteiligt werden.

    Die vom Deutschen Städtetag beschriebene Situation lässt sich für Leverkusen durchaus bestätigen.
    In den vergangenen sechs Jahren (1997 bis 2002) wurden aufgrund gesetzlicher Änderungen rund. 40 Stellen bei der Stadt Leverkusen eingerichtet, ohne das entsprechende Kompensationsmittel durch Bund oder Land hierfür zur Verfügung gestellt wurden. Allein dies verursacht Jahr für Jahr Personalkosten von rund 1,7 Mio. €. Hochgerechnet bis zum Jahr 2010 hat die Stadt Leverkusen etwa 14 Mio. € an Mehrausgaben zu finanzieren. Die nachfolgende Tabelle verdeutlicht den stetigen Zuwachs an Aufgabenübertragung durch Bund und Land auf die Kommunen exemplarisch für den Zeitraum von 1997 bis 2002.

    Jahr

    Gesetzliche Grundlage

    Stelleneinrichtungen

    1997
  • Gesetz zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz
  • Betreuungsgesetz
    16,00 Stellen im Fachbereich Kinder und Jugend)

    1,00 Stelle im gleichen Fachbereich

    1999
  • Gesetz zur Reform des Kindschaftsrecht
  • Gesetz zur Abschaffung der gesetzlichen Amtspflegschaft und Neuordnung des Rechts der Beistandsschaft
  • Gesetz zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz

    1,00 Stelle im Fachbereich Kinder und Jugend

    0,50 Stelle im gleichen Fachbereich

    7,00 Stellen im Fachbereich Kinder und Jugend

    2000
  • Neues Fahrerlaubnis-/ Fahrlehrerrecht
  • Pflegeversicherungsgesetz
  • Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG)
  • Verschärfung der gesetzl. Bestimmungen hinsichtlich der Prüfung von Brandschutzmängeln in öffentlichen Gebäuden (FSHG, BauO NW, UVV)
  • PCB-Richtlinien NW
    3,00 Stellen im Fachbereich Straßenverkehr (FB 36)

    0,75 Stelle im Fachbereich Gesundheit und Soziales
    2,00 Stellen im gleichen Fachbereich

    1,00 Stelle im Fachbereich Gebäudewirtschaft

    1,00 Stelle im gleichen Fachbereich

    2001
  • Landesgleichstellungsgesetz (LGG)
  • Neues Staatsangehörigkeitsrecht
  • Gesetz zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz
    0,65 Stelle im Frauenbüro

    0,50 Stelle im Bürgerbüro

    3,35 Stellen im Fachbereich Kinder und Jugend

    2002
  • Rechtsveränderungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Rinderseuche BSE/ Landeshundeverordnung
  • Infektionsschutzgesetz
  • PCB-Richtlinien NW
    1,00 Stelle im Fachbereich Veterinärwesen

    1,00 Stelle im Fachbereich Gesundheit und Soziales
    1,00 Stelle im Fachbereich Gebäudewirtschaft

    Summe

    40,75 Stellen

    Insgesamt mussten auch aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung, für jedes 3-jährige Kind einen Kindergartenplatz sicherzustellen- in Leverkusen seit dem Jahr 1993 rund 90 Mitarbeiterinnen eingestellt werden. Die Zahl der Kindergärten hat sich seit 1993 von 67 auf 85 bis heute erhöht. Der Investitionsaufwand, welcher durch die Stadt Leverkusen getragen werden musste beläuft sich dabei auf rund 10 Mio. €. Landeszuschüsse der insgesamt zu investierenden 17 Millionen wurden in Höhe von rd. 7 Mio. € gewährt. Der Löwenanteil ist hierbei wieder durch die Stadt Leverkusen getragen wurden.
    Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Politik
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