Repräsentative Wahlstatistik


Archivmeldung aus dem Jahr 2010
Veröffentlicht: 05.05.2010 // Quelle: Stadtverwaltung

„Bei der Landtagswahl 2010 werden Erhebungen für eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt“, teilte Landeswahlleiterin Helga Block mit. In 510 zufällig ausgewählten Stimmbezirken werden Wahlbeteiligung und Stimmabgabe nach Alter und Geschlecht ermittelt. Auch in diesen Stimmbezirken bleibt das Wahlgeheimnis gewährleistet. Repräsentative Erhebungen zu statistischen Zwecken gibt es bereits seit Anfang der 50er Jahre bei Wahlen in der Bundesrepublik.

Zweck
„Die repräsentative Wahlstatistik ist eine der wichtigsten Datenquellen, die sozialstrukturelle und demografische Analysen erlaubt. Sie gibt Aufschluss das Wahlverhalten von Männern und Frauen verschiedenen Alters, und zwar über Wahlbeteiligung und Stimmabgabe“, erläutert Helga Block.

Wahlgeheimnis und Datenschutz
„Oberster Grundsatz aller wahlstatistischen Erhebungen ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses,“ versichert die Landeswahlleiterin. Die Stimmzettel in den ausgewählten Stimmbezirken enthalten keine personenbezogenen Daten, sondern lediglich ein anonymes Kennzeichen nach Geschlecht und Altersgruppe. Auszählung der Stimmzettel und Auswertung der Wählerverzeichnisse nach Alter und Geschlecht erfolgen getrennt voneinander. Die für die Statistik ausgewählten Stimmbezirke müssen mindestens 400 Wahlberechtigte umfassen. Zudem dürfen keine Ergebnisse für einzelne Stichprobenstimmbezirke veröffentlicht werden.

Durchführung
Die 510 Stimmbezirke wurden durch eine mathematische Zufallsstichprobe aus den rund 15500 Stimmbezirken für die Urnenwahl ausgewählt. Dadurch ist sicher gestellt, dass die Ergebnisse der ausgewählten Bezirke für die Gesamtheit des Wahlgebietes repräsentativ sind. Die Auswahl erfolgt durch die Landeswahlleiterin und den Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW).

Grundlage der Statistik ist die Ausgabe von amtlichen Stimmzetteln mit einer Kennzeichnung nach Geschlecht und Zugehörigkeit zu einer von fünf Altersgruppe (Mann oder Frau sowie Geburtsjahresgruppe, nicht jedoch das jeweilige Geburtsjahr). Der Aufdruck befindet sich oben links auf dem Stimmzettel.

Die Untersuchung der Stimmabgabe der Männer und Frauen erfolgt für folgende fünf Altersgruppen:

unter 25 Jahre,
25 bis 34 Jahre,
35 bis 44 Jahre,
45 bis 59 Jahre sowie
60 und mehr Jahre.

Um die Wahlbeteiligung nach Geschlecht und Altersgruppen zu ermitteln, wird darüber hinaus die Anzahl der Wahlberechtigten nach folgenden zehn Altersgruppen aus den Wählerverzeichnissen ermittelt:
· unter 21 Jahre,
· 21 bis 24 Jahre,
· 25 bis 29 Jahre,
· 30 bis 34 Jahre,
· 35 bis 39 Jahre,
· 40 bis 44 Jahre,
· 45 bis 49 Jahre,
· 50 bis 59 Jahre,
· 60 bis 69 Jahre sowie
· 70 und mehr Jahre.

„Durch die Zusammenfassung der Wählerinnen und Wähler zu zehn bzw. fünf Altersgruppen sind Rückschlüsse auf die Stimmabgabe einzelner Wählerinnen und Wähler ausgeschlossen und das Wahlgeheimnis bleibt gewahrt“, hebt Helga Block hervor. Die Wahlberechtigten werden auf der Wahlbenachrichtigung und durch Aushang im Wahlraum über die Teilnahme an der repräsentativen Wahlstatistik informiert.

Auswertung
Die Ergebnisse werden vom Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
ausgewertet. Die gewonnenen Daten werden auf die Gesamtzahl der Wahlberechtigten und der Wähler hochgerechnet.

Unterschied zu Wählerbefragungen
Die repräsentative Wahlstatistik spiegelt die tatsächliche Wahlbeteiligung und Stimmabgabe wieder. Sie beruht nicht auf Umfragedaten, sondern auf der Auswertung der Stimmzettel in den ausgewählten Stimmbezirken. Sie bildet somit anonym das Wahlverhalten zum Zeitpunkt der Stimmabgabe ab. Demgegenüber befragen die Wahlforschungsinstitute die Wahlberechtigten vor dem Wahltag Meinungsumfrage) und die Wählerinnen und Wähler am Wahltag nach der Stimmabgabe (sog. Wählernachbefragungen) und erstellen auf dieser Basis ihre Prognosen für die Medien.

Aktuelle und umfassende Informationen zur Landtagswahl sowie die Rechtsgrundlagen für die Repräsentative Wahlstatistik (§ 45 Landeswahlgesetz und § 64 Landeswahlordnung) finden Sie unter www.im.nrw.de/landtagswahl2010.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
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