Nach dem Verbot der kurdischen Großdemonstration an Karnevalssamstag hat Polizeipräsident Uwe Jacob heute (14. Februar) zwei für morgen angemeldete kurdische Demonstration in der Kölner Innenstadt verboten. In Kooperationsgesprächen hatte sich herausgestellt, dass kurdische Organisationen aus Köln und Leverkusen die beiden Versammlungen im Auftrag des NAV-DEM angemeldet hatten.
Gründe für das Verbot sind unter anderem zu erwartende, erhebliche Verstöße gegen mögliche Auflagen und Straftaten durch Verwenden verbotener Fahnen und Symbole als Bekenntnis zu der in Deutschland als terroristische Vereinigung eingestuften PKK. Gegen die Entscheidung der Polizei kann der Anmelder Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht Köln einlegen.
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