Aufatmen für die Pferdehalter: Im Lande Nordrhein - Westfalen wurde gestern das generelle Transportverbot für Pferde, das im Zusammenhang mit der Maul- und Klauenseuche erteilt wurde, wieder aufgehoben.
Einschränkungen gelten jedoch noch für Pferdesportveranstaltungen. Diese Veranstaltungen müssen dem Veterinäramt mindestens vier Wochen vor Beginn angezeigt werden. Der Veranstalter muss sicherstellen, dass die zur Pferdeveranstaltung zu transportierenden Pferde in einem Zeitraum von drei Wochen vor dem Transport keinen Kontakt zu einem Klauentier hatten.
Eine entsprechende schriftliche Erklärung des Veranstalters ist dem Veterinäramt vorzulegen. Bei fehlerhaften Angaben können ggf. Haftungsansprüche geltend gemacht werden. Das Veterinäramt rät den Veranstaltern, sich durch eine schriftliche Erklärung des Tierhalters abzusichern.
Das Transportverbot für Klauentiere bleibt bestehen.
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