Zum Schutz älterer und krankheitsanfälliger Menschen gelten per Erlass des Landes für Besuche in Pflegeinrichtungen ab dem 15. März bis zunächst zum 19. April strenge Auflagen. Besuche müssen auf das Notwendigste beschränkt bleiben; je Bewohner bzw. Bewohnerin im Regelfall eine Person pro Tag. Die Besuche sollen maximal eine Stunde dauern.
Besuche dürfen nur noch in den Zimmern, nicht mehr in Gemeinschaftsräumen stattfinden. Besucherinnen und Besucher müssen sich registrieren lassen.
Die detaillierten Regelungen der Verfügung sind im Amtsblatt veröffentlicht worden.
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