Die 3. MKS - Schutzverordnung des Bundes wurde am 03. Mai mit Wirkung zum 04. Mai erneut geändert und voraussichtlich bis zum 18. Mai in Kraft bleiben.
Das generelle Transportverbot für Klauentiere bleibt weiterhin bestehen.
Folgende weitreichenden Ausnahmen sind jedoch jetzt möglich: Transporte von Tieren zur Schlachtung entweder direkt oder über eine zugelassene Sammelstelle sind wieder ohne Ausnahmegenehmigung möglich. Auch der Transport von Klauentieren innerhalb des Regierungsbezirkes Köln ist ohne Ausnahmegenehmigung möglich, d. h. auch der Weideaustrieb unter Benutzung eines Transportfahrzeuges innerhalb des Gebietes einer Bezirksregierung ist ohne Ausnahmegenehmigung erlaubt.
Für das bezirksübergreifende Transportieren von Nutzrindern und - schweinen bzw. Zuchtrindern und - schweinen ist keine Ausnahmegenehmigung mehr nötig, der Transport ist jedoch beim Veterinäramt des Absendeortes anzuzeigen.
Wenn zwischen zwei Betrieben dauerhafte Vertragsbeziehungen bestehen, kann das Veterinäramt eine bis zum 18. Mai befristete Ausnahmegenehmigung erteilen. Liegt diese Ausnahmegenehmigung vor, müssen diese Transporte nicht mehr einzeln angezeigt werden.
Eine Ausnahmegenehmigung des für den Absendeort zuständigen Veterinäramtes im Einvernehmen mit der für den Bestimmungsort zuständigen Behörde ist für folgende Transporte weiterhin erforderlich:
Geschwindigkeitskontrollen in Leverkusen in der kommenden WocheLEVspielt³: Großes Kinderfest in Leverkusen an drei StandortenCaLevornia bleibt geschlossen – Reparatur verzögert sichLeverkusener Energiebericht 2025: Weniger Verbrauch, weniger EmissionenEltern-Kind-Kurse in Leverkusen: Musik- und Kunstschule startet neue AngeboteHitdorfer Straße: Fahrbahnschäden werden ab 17. August beseitigt