Der Arbeitsaufwand war groß, der Ertrag jedoch nur gering. Aus 34 leeren Bierflaschen bestand das Diebesgut nach einem Einbruch in Opladen. Vermutlich jugendliche Täter hatten am Wochenende das Leergutlager eines Lebensmittelmarktes auf der Pommernstraße aufgesucht. An einem Fenster musste von den Einbrechern ein Metallgitterstab durchtrennt und umgebogen werden, bevor sie an ihre Beute gelangen konnten.
Der geschädigte Geschäftsinhaber bezifferte die Schadenssumme auf 2,72 Euro.
Vielleicht sollten sich die Täter einmal mit dem Strafgesetzbuch vertraut machen. Nach dem § 243 StGB ist diese Tat ein besonders schwerer Fall des Diebstahls und kann mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.
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