Der Fachbereich Finanzen der Stadt Leverkusen erinnert vorsorglich alle Gewerbesteuerpflichtigen an die am 15. Februar fällige Quartalszahlung für die Vorauszahlungen. Die Erinnerung erfolgt vor allem deswegen, weil entgegen der bisherigen Praxis seit diesem Jahr zur Kosteneinsparung keine gesonderten Vorauszahlungsbescheide zu Jahresanfang verschickt werden. Die jetzt fällige Vorauszahlungsrate ist auf dem jeweils zuletzt bekannt gegebenen Gewerbesteuerbescheid angegeben.
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