In der Zeit vom 01 Juni bis zum 31. Dezember diesen Jahres findet in den Gemarkungen Bergisch-Neukirchen, Bürrig, Lützenkirchen, Opladen und Rheindorf ein Feldvergleich zum Aufbau der Amtlichen Basiskarte statt. Beauftragt mit den Feldvergleichsarbeiten sind die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure Pilhatsch und Roth. Zur Durchführung des Feldvergleichs ist das Betreten von Grundstücken erforderlich. Die Berechtigung hierzu ergibt sich aus § 6 Vermessungs- und Katastergesetz NRW. Es wird darum gebeten, den Mitarbeitern der Vermessungsbüros für ihre Arbeit das notwendige Betreten von Grundstücken zu ermöglichen.
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