POL-K: 260813-1-K/Lev 12-Jähriger bei E-Scooter-Unfall verletzt - Zahl der verunglückten Kinder steigt

13.08.2026 // Quelle: Polizei
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Ein 12-jähriger Junge ist in Köln-Porz mit seinem E-Scooter gestürzt und hat sich dabei am Knie und an der Schulter verletzt. Laut Polizei fuhr er am Dienstagabend auf dem Heinrich-Lob-Weg über das Loch eines herausgenommenen Sperrpfostens, verlor die Kontrolle und stürzte. Rettungskräfte brachten ihn ins Krankenhaus. Weil der E-Scooter kein gültiges Versicherungskennzeichen hatte, ermittelt die Polizei wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Zugleich warnt sie: Die Zahl verunglückter Kinder auf E-Scootern ist in Köln und Leverkusen in diesem Jahr deutlich gestiegen.

Köln (ots) -

Am Dienstagabend (11. August) ist auf dem Heinrich-Lob-Weg im Stadtteil Porz ein 12-jähriger Kölner mit seinem E-Scooter gestürzt und hat sich Verletzungen am Knie sowie einen Schulterbruch zugezogen. Der Junge war gegen 19 Uhr auf einem Geh- und Radweg am Heinrich-Lob-Weg unterwegs, als er über das Loch eines herausgenommenen Sperrpfostens fuhr, die Kontrolle verlor und stürzte. Rettungskräfte brachten ihn in ein Krankenhaus. Da der E-Scooter kein gültiges Versicherungskennzeichen hatte, leiteten die Polizisten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein.

Der aktuelle Unfall reiht sich in eine Entwicklung ein, die sich in diesem Jahr (Stichtag: 31. Juli) deutlich verschärft hat: Die Zahl der verunglückten Kinder hat sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum nahezu verdreifacht.

Entwicklung der Unfallzahlen verunglückter Kinder auf Elektrokleinstfahrzeugen:

Von Januar bis einschließlich Juli 2024 verunglückten im Stadtgebiet Köln sowie in Leverkusen 13 Kinder bei Unfällen mit E-Scootern. Im gleichen Zeitraum 2025 waren es 20. In den ersten sieben Monaten dieses Jahres stieg die Zahl auf 58 verunglückte Kinder an.

Auch wenn E-Scooter ohne Führerschein gefahren werden dürfen, gelten klare Regeln: Das Mindestalter beträgt 14 Jahre. Auf den Zweirädern darf nur eine Person stehen. Die Mitnahme einer weiteren Person ist nicht erlaubt. Zudem benötigen E-Scooter eine gültige Haftpflichtversicherung samt Versicherungskennzeichen. Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist das Fahren grundsätzlich nicht erlaubt, sofern diese nicht entsprechend freigegeben sind.

Gerade bei E-Scootern, die im Internet häufig als Modelle für Kinder angeboten werden, lohnt sich vor dem Kauf ein genauer Blick auf die technischen Daten und die Zulassung. Nicht jedes Modell darf im öffentlichen Verkehrsraum genutzt werden.

Neben den rechtlichen Vorgaben spielt auch die Sicherheit eine Rolle: Die kleinen Räder reagieren empfindlich auf Unebenheiten, Bordsteine oder Schlaglöcher. Ein Helm ist zwar nicht vorgeschrieben, kann bei einem Sturz jedoch vor schweren Kopfverletzungen schützen. (cb/al)Original-Content von: Polizei Köln, übermittelt durch news aktuell

Tags: NRW, Polizei, Kriminalität


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Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) auf Basis einer Pressemitteilung erstellt.
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