BPOL NRW: Zwei Fluchtversuche im Gelsenkirchener Hauptbahnhof scheitern - Bundespolizei verhaftet zwei gesuchte Männer

09.08.2026 // Quelle: Polizei
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Am Gelsenkirchener Hauptbahnhof sind am 8. August zwei Männer bei Kontrollen der Bundespolizei geflüchtet. In beiden Fällen wurden die Fluchtversuche gestoppt, einmal mit Hilfe eines aufmerksamen Reisenden. Beide Männer wurden per Haftbefehl gesucht. Gegen 0.05 Uhr wollte ein 37-jähriger Deutscher aus Warendorf entkommen. Er leistete bei der Festnahme Widerstand. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung vor. Er muss noch 60 Tage einer Restfreiheitsstrafe verbüßen und kam in eine Justizvollzugsanstalt. Am Abend flüchtete ein 36-jähriger wohnungsloser Deutscher ebenfalls bei einer Kontrolle. Auch er wurde sofort gestellt. Gegen ihn lagen zwei Untersuchungshaftbefehle wegen Betrugs und ein Vollstreckungshaftbefehl vor. Weil er die geforderten 630 Euro nicht zahlen konnte, drohen ihm 63 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Er wurde ins Polizeigewahrsam gebracht.

Gelsenkirchen (ots) -

Am 8. August versuchten zwei Männer unabhängig voneinander, sich am Hauptbahnhof Gelsenkirchen durch Flucht polizeilichen Kontrollen zu entziehen. In beiden Fällen beendeten die Einsatzkräfte, einmal mit Hilfe eines aufmerksamen Bürgers, die Fluchtversuche. Beide Männer wurden per Haftbefehl gesucht.

Gegen 00:05 Uhr kontrollierten die Bundespolizisten einen 37-jährigen Deutschen im Gelsenkirchener Hauptbahnhof. Während der Überprüfung ergriff der Mann aus Warendorf unvermittelt die Flucht. Ein Reisender reagierte umgehend und hielt den Flüchtigen fest. Bei der anschließenden Festnahme leistete der 37-Jährige aktiven Widerstand gegen die Einsatzkräfte. Die Beamten fesselten den Mann und brachten ihn anschließend in das Bundespolizeirevier in Gelsenkirchen.
Ein Abgleich der Fingerabdrücke enthüllte schließlich den vermeintlichen Grund für seine Flucht. Gegen den Warendorfer lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen wegen gefährlicher Körperverletzung vor. Der Beschuldigte hat aus einer ursprünglichen Gesamtfreiheitsstrafe von eineinhalb Jahren noch eine Restfreiheitsstrafe von 60 Tagen zu verbüßen. Nach Abschluss aller strafprozessualen Maßnahmen wurde er direkt in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Am selben Tag, gegen 18:30 Uhr, flüchtete erneut ein Mann im Rahmen einer Personenkontrolle im Hauptbahnhof. Die Bundespolizisten stellten den 36-jährigen Deutschen jedoch umgehend, legten ihm Handschellen an und brachten ihn zur Wache.
Die Identitätsfeststellung mittels Fingerabdrücken ergab, dass der wohnungslose Mann gleich von zwei Behörden gesucht wurde. Gegen ihn lagen zwei Untersuchungshaftbefehle des Amtsgerichts Leverkusen wegen Betrugs sowie ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Köln vor. Da er den geforderten Betrag des Vollstreckungshaftbefehls in Höhe von 630 Euro (inklusive 93 Euro Verfahrenskosten) nicht aufbringen konnte, droht ihm zudem eine 63-tägige Ersatzfreiheitsstrafe.
Der 36-Jährige wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zum Zweck der Vorführung vor dem zuständigen Haftrichter in das zentrale Polizeigewahrsam überstellt.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell

Tags: NRW, Polizei, Kriminalität


Themen aus dem Artikel: Staatsanwaltschaft

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