Hilfe zum Lebensunterhalt in Leverkusen jetzt online beantragen

11.05.2026 // Quelle: Stadtverwaltung

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Ab April 2026 können Leverkusener Bürgerinnen und Bürger die Hilfe zum Lebensunterhalt online beantragen. Die Anträge werden über die bundesweite Sozialplattform bereitgestellt, die einen einfachen Zugang zu Informationen über Sozialleistungen bietet. Die Plattform ist mobil nutzbar und gewährleistet durch verschlüsselte Datenübertragung eine sichere Kommunikation mit der Verwaltung. Um den Übergang zur digitalen Beantragung zu erleichtern, bietet der Fachbereich Soziales persönliche Beratungsgespräche an. Diese Neuerung ist Teil des wachsenden digitalen Angebots der Stadt und folgt dem Onlinezugangsgesetz. Weitere Informationen sind per E-Mail an die Abteilung Soziale Leistungen erhältlich.

Seit April 2026 können Leverkusenerinnen und Leverkusener die Hilfe zum Lebensunterhalt digital beantragen – über die bundesweite Sozialplattform, die lediglich einen Internetzugang erfordert.

Was ist die Hilfe zum Lebensunterhalt?

Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine staatliche Sozialleistung im Rahmen der Sozialhilfe. Sie soll sicherstellen, dass hilfebedürftige Menschen über die notwendigen finanziellen Mittel für ein menschenwürdiges Leben verfügen. In Leverkusen ist der Fachbereich Soziales für die Bearbeitung dieser Leistung zuständig.

Antrag einfach und sicher online stellen

Der digitale Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt wird über die Sozialplattform unter sozialplattform.de gestellt. Die Plattform ist ein fortlaufend weiterentwickeltes Angebot der Sozialverwaltung und bietet niedrigschwelligen Zugang zu Informationen rund um Sozialleistungen. Antragstellende müssen alle erforderlichen Angaben vollständig eingeben und die notwendigen Nachweise hochladen – anschließend kann der Antrag direkt digital übermittelt werden.

Die Übertragung der Daten erfolgt verschlüsselt, was eine sichere Kommunikation gewährleistet. Dank des responsiven Designs ist die Sozialplattform auch auf Smartphones und Tablets mit aktuellem Browser vollständig nutzbar.

Begleitung beim Wechsel zur digitalen Antragstellung

Um den Übergang zur digitalen Antragstellung möglichst einfach zu gestalten, begleitet der Fachbereich Soziales die Leverkusenerinnen und Leverkusener gezielt. In persönlichen Beratungsgesprächen vor Ort wird künftig aktiv auf das neue Online-Angebot hingewiesen. Auch wichtige Multiplikatoren – etwa rechtliche Betreuerinnen und Betreuer, die Hilfesuchende im Alltag begleiten – werden umfassend informiert. Zusätzlich machen Hinweise im Kommunalportal sowie bei der persönlichen Antragsannahme auf den digitalen Weg aufmerksam.

Weitere Dienste im Kommunalportal Leverkusen

Weiterführende Informationen sowie der Online-Dienst zur Hilfe zum Lebensunterhalt sind im Kommunalportal der Stadt Leverkusen zu finden. Dort ist seit Kurzem neben der Hilfe zum Lebensunterhalt auch die Beantragung von Aufenthaltstiteln, Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevanten Bescheinigungen möglich. Ebenso können die Anzeige der Haltung besonders geschützter Tierarten sowie die Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit digital eingereicht werden.

Das Portal ist Teil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und ergänzt das digitale Verwaltungsangebot der Stadt Leverkusen Schritt für Schritt.

Kontakt bei Fragen

Wer weitere Fragen zur Hilfe zum Lebensunterhalt hat, kann die Abteilung Soziale Leistungen des Fachbereiches Soziales per E-Mail unter 502-soziale-leistungen@stadt.leverkusen.de erreichen.


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Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) auf Basis einer Pressemitteilung erstellt.
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