In Leverkusen regt sich Widerstand gegen die zunehmende Präsenz von Wettbüros und Spielhallen in den zentralen Einkaufsstraßen. Ein aktueller Bürgerantrag nach § 24 GO NRW fordert den Rat der Stadt nun auf, strengere Regeln für Glücksspielangebote zu erlassen, um die Attraktivität der Innenstädte zu schützen.
Der Antrag wurde im Namen der Unterzeichner sowie im Namen der Freien Wähler Leverkusen durch Ulrich Wokulat an den Oberbürgermeister und den Rat der Stadt übermittelt. Damit erhält die Initiative auch eine politische Unterstützung aus der lokalen Parteienlandschaft.
Der Kern des Schreibens ist die Forderung nach einem verbindlichen Vergnügungsstättenkonzept. Ziel ist es, Spielhallen und Wettvermittlungsstellen vollständig aus Fußgängerzonen und städtebaulich sensiblen Lagen zu verbannen. Die Antragsteller argumentieren, dass diese Betriebe die Aufenthaltsqualität mindern und zu einer Abwertung des Stadtbildes führen.
Besonders im Fokus steht dabei:
Negativstandortdefinition: Fußgängerzonen sollen grundsätzlich als ungeeignet für Glücksspiel deklariert werden.
Keine Verlängerungen: Bestehende Genehmigungen sollen nach ihrem Ablauf nicht mehr erneuert oder gar widerrufen werden.
Bauliche Riegel: Bebauungspläne sollen so geändert werden, dass neue Wettbüros planungsrechtlich keine Chance mehr haben.
Als konkretes Negativbeispiel führt der Antrag das Zuccalmagliohaus in der Schlebuscher Fußgängerzone an. Die Nutzung dieses historisch und städtebaulich prägenden Gebäudes für intensives Glücksspiel stehe im krassen Widerspruch zum Ziel, den Bereich als Ort der Begegnung und des Einkaufens zu erhalten. Der Antrag nutzt diesen Einzelfall zur Illustration eines strukturellen Problems.