Stadtelternrat kritisiert Abbildung der Bedarfsabfrage im Kitaplaner


Archivmeldung aus dem Jahr 2021
Veröffentlicht: 03.01.2021 // Quelle: Stadtelternrat

Im Kitaplaner der Stadt Leverkusen ist es Eltern, die einen Betreuungsplatz für ihre Kinder suchen, mittlerweile möglich, ihren Betreuungsbedarf anzugeben. Einen möglichen Platz bekommen Eltern aber nur angeboten, wenn sie ihre Wünsche auf die vorhandenen Angebote reduzieren. Da Vormerkungen nur für vorhandene Angebote möglich sind, werden die tatsächlichen Bedarfe in vielen Fällen nicht registriert. Der Stadtelternrat kritisiert diese Umsetzung scharf.

Oliver Ding, Vorsitzender des Stadtelternrats, führt aus: "In § 4 Abs. 3 und 4 KiBiz fordert der Gesetzgeber, dass das Betreuungsangebot an den Bedarfen der Familien ausgerichtet ist und den Wünschen für den Betreuungsumfang entspricht. Die Familien in Leverkusen werden im Kitaplaner jedoch wegen des unzureichenden Angebots genötigt, ihre legitimen Wünsche hintenanzustellen. Eine Familie, die lediglich ein Betreuungsangebot von 7 bis 12 Uhr benötigt, was einem zeitlichen Bedarf von 25 Stunden entspricht, kann in keiner Leverkusener Kita einen solchen 25-Stunden-Platz erhalten.Eine weitere Familie, die eine Betreuung von 8 Uhr bis 14 Uhr benötigt und ihr Kind daher für einen 35-Stunden-Platz vormerken will, bekommt ebenfalls kein Platzangebot. Wenn beide Familien aber Plätze ohne Mittagsbetreuung auswählen, tauchen zahlreiche Angebote in allen Stadtteilen auf. Individuelle Bedarfe können somit nur theoretisch hinterlegt werden. Sobald der Filter "Nur Einrichtungen mit freien Kapazitäten für meinen Betreuungswunsch anzeigen" gesetzt ist, herrscht gähnende Leere. So werden Eltern gesteuert, Angaben zu machen, die ihrem tatsächlichen Bedarf nicht entsprechen oder diesen nicht vollständig abbilden. Eine Betreuung über Mittag ist jedoch kein exotischer Sonderwunsch, sondern in vielen Fällen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf notwendig."

Sandra Quell, stellvertretende Vorsitzende des Stadtelternrats und Mitglied im Kinder- und Jugendhilfeausschuss, ergänzt: "Im Datenschutz wird für Einwilligungserklärungen die freie Entscheidung vorausgesetzt. Der Betroffene muss in der Lage sein, eine echte Wahl treffen zu können, d.h. er darf nicht vor vollendete Tatsachen gestellt oder sonst in seiner Entscheidungskraft eingeschränkt werden. Eine solche freie Entscheidung ist bei Einträgen in den Kitaplaner nicht gegeben, denn Familien können gar keine Plätze vormerken lassen, für die es aktuell kein Angebot gibt. Vor diesem Hintergrund ist eine Nutzung der durch den Kitaplaner ermittelten Daten durch die Stadt nicht zulässig, um z.B. die Beibehaltung oder gar den Ausbau geteilter 35-Stunden-Plätze zu rechtfertigen. So lobenswert der Versuch der Digitalisierung bei der Bedarfsermittlung auch ist, bildet diese Art der Umsetzung derzeit nicht den geeigneten Rahmen für eine exakte Ermittlung der tatsächlich benötigten Plätze. Eine Einbeziehung des Stadtelternrats bei der Entwicklung der Abfragemöglichkeiten hätte diese Schieflage eventuell zu einem früheren Zeitpunkt verdeutlicht und die Möglichkeit zum Gegensteuern gegeben."

Der Stadtelternrat ruft die Stadtverwaltung auf, die Bedarfsermittlung unabhängig von der Vormerkung durchzuführen. Besonderes Augenmerk sollte hier auf der Übermittagsbetreuung liegen, um die Bedarfe der Familien konkret zu erfassen.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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