Die von der Staatsanwaltschaft beim Institut für Rechtsmedizin in Köln in Auftrag gegebene Obduktion ist zu dem Ergebnis gelangt, dass sich der 32-jährige polnische Staatsangehörige die massiven tödlichen Schnittverletzungen offenbar selbst zugefügt hat. Dies haben Rechtsmediziner im Zuge der Obduktion des Leichnams unter anderem anhand der Art und Weise der vorgefundenen Schnittverletzungen feststellen können. Das Obduktionsergebnis steht in Übereinklang mit den am Tatort gefundenen und ausgewerteten Spuren, die bislang keinen Hinweis auf eine Beteiligung Dritter ergeben haben.
Eine eingehende Untersuchung zur Entstehungsweise der Verletzungen war erst im Zuge der Obduktion möglich geworden, da die umfangreiche Wundversorgung zur Rettung des Geschädigten selbstverständlich Vorrang hatte.
Die Ermittler gehen davon aus, dass sich der später Verstorbene die Verletzungen mit einem größeren Messer zugefügt hat, das in unmittelbarer Nähe des Geschädigten sichergestellt wurde. Das Messer weist ausweislich der vom Institut für Rechtsmedizin in Köln und dem Landeskriminalamt NRW durchgeführten Untersuchungen ausschließlich Blut- und DNA-Spuren des Verstorbenen auf. Mit Blick hierauf wird das eingeleitete Ermittlungsverfahren vorbehaltlich weiterer Erkenntnisse nicht mehr gegen Unbekannt wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts geführt.
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