Erstmals wird in Leverkusen eine Elternvertretung in der Tagespflege gewählt. Der Stadtelternrat begrüßt die neue Mitwirkungsmöglichkeit. Die Wahl findet wegen der Corona-Krise per Briefwahl statt.
Oliver Ding, Vorsitzender des Stadtelternrats, kommentiert: "Mit der Revision des Kinderbildungsgesetz zum 1.8.2020 hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, dass auch in der Kindertagespflege eine Elternvertretung gewählt wird. Die Organisation der Wahl übernimmt das Jugendamt. Der Stadtelternrat wurde dabei gebeten, die Eltern über die Mitwirkung gemäß KiBiz zu informieren. Wir begrüßen, dass das Jugendamt die laut Gesetz noch nicht verbindliche Wahl bereits so zügig realisieren möchte. Die Wahl muss bis zum 10. Oktober erfolgen."
Aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen wird die Wahl in diesem Jahr nicht als Präsenzwahl durchgeführt. Stattdessen plant das Jugendamt, die Wahl in Form einer Briefwahl durchzuführen. Gewählt werden sollen laut Jugendamt insgesamt nicht mehr als zehn Vertreter, die einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden unter sich bestimmen sollen. Ding ergänzt: "Die auf diese Weise gewählten Elternvertreter der Kindertagespflege sind eingeladen, an der Versammlung der Elternbeiräte teilzunehmen. In dieser Veranstaltung wird der Stadtelternrat Leverkusen gewählt. Die Vertreter der Tagespflegeeltern sind dort gemäß § 11 Abs. 2 KiBiz aktiv und passiv wahlberechtigt. Wir freuen uns darauf, mit engagierten Eltern aus der Tagespflege zusammen zu arbeiten."
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