Pflegeheime: Ab Samstag sind Besuche unter Auflagen möglich


Archivmeldung aus dem Jahr 2020
Veröffentlicht: 08.05.2020 // Quelle: Stadtverwaltung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat entschieden, ab dem morgigen 9. Mai Lockerungen des bisher geltenden Corona-bedingten Besuchsverbotes für pflegebedürftigen Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen zuzulassen.

Damit sollen künftig Angehörige und wichtige Bezugspersonen die Möglichkeit zu Besuchen in den Heimen erhalten. Demnach können individuelle Besuche mit bis zu zwei Personen unter Einhaltung der notwendigen Schutzmaßnahmen, wie z.B. Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Meter, Verwendung von professionellem Mund-Nasenschutz etc., stattfinden; in speziellen Ausnahmefällen auch im Bewohnerzimmer. Möglich ist ein Besuch pro Tag pro Bewohnerin bzw. Bewohner. Die Besuchsdauer kann durch die Heimleitungen begrenzt werden.

Um eine Gefährdung der Bewohnerinnen und Bewohner möglichst zu vermeiden, werden Besucherinnen und Besucher zu Symptomen, Krankheiten und Kontakten befragt. Die Besucher müssen sich zudem registrieren lassen. Grundsätzlich können sich Besucherregelungen von Heim zu Heim unterscheiden, da nicht alle Heime über vergleichbare (u.a. bauliche) Voraussetzungen verfügen.

Die Stadt Leverkusen ist derzeit in intensiven Gesprächen mit den Einrichtungsbetreibern und Leitungskräften, um diese zu beraten und in der Umsetzung zu unterstützen.

Alexander Lünenbach, Beigeordneter für Bürger, Umwelt und Soziales, begrüßt es grundsätzlich, dass Heimbewohner wieder direkten Kontakt – wenn auch mit Abstand - zu Angehörigen haben können. Er mahnt Besucherinnen und Besucher aber auch zur Vorsicht: „Die Anwendung strikter Hygienemaßnahmen bei Besuchen muss oberste Priorität haben. Die Heimbetreiber werden mit größter Sorgfalt vorgehen, um ein höchstmögliches Maß an Schutz für die Bewohnerinnen und Bewohner zu gewährleisten.“

Alexander Lünenbach unterstützt zudem den Appell des Städtetages, sich insbesondere mit Blick auf den Muttertag am 10. Mai rechtzeitig mit den Heimen in Verbindung zu setzen, damit diese die Besuche koordinieren können.



Meldung des Städtetages NRW
Besuche in stationären Pflegeeinrichtungen ab Muttertag
Städte appellieren an Angehörige: Schützen Sie Ihre Verwandten, vereinbaren Sie konkreten Besuchstermin mit Heimen

Besuche in stationären Pflegeheimen sollen bereits zum Muttertag am kommenden Sonntag möglich sein. Das bisherige Besuchsverbot wird vom Land gelockert. Der Städtetag Nordrhein-Westfalen appelliert dringend an die Angehörigen der pflegebedürftigen Menschen, einen Besuchstermin für Sonntag rechtzeitig vorab mit den Pflegeeinrichtungen zu vereinbaren.
In den vergangenen Wochen war es gemeinsames Ziel, gerade besonders gefährdete Menschen in Pflegeheimen vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen. Allen ist dabei die besonders belastende Situation bewusst, die sich für die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen aus einem absoluten Besuchsverbot ergeben haben. Die Städte halten es für erforderlich, Pflegeeinrichtungen für Besucher in einem geordneten Verfahren vorsichtig wieder zu öffnen. Der unmittelbare Kontakt zwischen Pflegebedürftigen und Angehörigen wird so wieder ermöglicht. Bund und Länder hatten am Mittwoch beschlossen, dass jeder Heimbewohner oder Patient nur von einer definierten Bezugsperson besucht werden soll.

Städte und Einrichtungen gehen geordnet und mit Augenmaß vor
In jeder Stadt, in jeder Einrichtung sind andere Ausgangsbedingungen vorzufinden. Nun müssen in jedem Einzelfall Wege gefunden werden, wie Besuche abzulaufen haben, um gleichzeitig die Gefahr von Neuinfektionen möglichst auszuschließen. Wichtig ist dabei, mit Augenmaß und geordnet vorzugehen.

Hohes Besuchsinteresse am Muttertag
Da am kommenden Sonntag nicht nur Muttertag, sondern auch die erste Besuchsmöglichkeit nach Wochen der Schließung ist, könnte die Zahl der möglichen Besucher besonders hoch sein. Gleichzeitig müssen die Heime strenge Hygienevorgaben einhalten. Die Zahl der gleichzeitig stattfindenden Besuche ist deshalb stark beschränkt. So kann es sein, dass nicht allen Angehörigen bereits am Muttertag ein Besuch ermöglicht werden kann.

Heime und Angehörige müssen kooperieren und Besuchstermine vereinbaren
Die Heime sind auf die Kooperation mit den Angehörigen angewiesen. Damit am Muttertag Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nicht enttäuscht werden, appelliert der Städtetag NRW, rechtzeitig mit dem Pflegeheim Kontakt aufzunehmen. Bestimmen Sie für Ihre Angehörigen eine definierte Person, die immer wieder zu Besuch kommen kann. Vereinbaren Sie einen konkreten Besuchstermin.
Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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