Stadtelternrat sieht große Lücken bei Kita-Plätzen - Bürger werden weiterhin im Unklaren gelassen


Archivmeldung aus dem Jahr 2019
Veröffentlicht: 02.06.2019 // Quelle: Stadtelternrat

Der Stadtelternrat Leverkusen (SER) sieht mit Sorgen auf die großen Lücken bei der Kinderbetreuung in Leverkusen. Der Leverkusener Anzeiger hatte gemeldet, dass zum Start des Betreuungsjahrs 2019/2020 für 191 Ü3- und 110 U3-Kinder- insgesamt 300- Plätze fehlen. Bereits im Januar 2018 wies der Stadtelternat Leverkusen darauf hin, dass die damals vorgelegten Zahlen der Verwaltung deutlich besser aussahen, als sie tatsächlich waren. Erneut werden Zahlen vorgelegt, die die Realität nicht abbilden. Der SER stellt fest, dass der rechtliche Anspruch von Kindern auf Förderung in Kindertageseinrichtung oder Tagespflege ab dem ersten vollendeten Lebensjahr in Leverkusen nicht sichergestellt ist.

Jessika Köpnick, stellvertretende Vorsitzende des Stadtelternrats, kommentiert: "Die Betreuungsplätze wurden derart knapp bemessen, dass jegliche bauliche Verzögerungen dramatische Auswirkungen für Eltern haben können. 220 Plätze, die bereits für das Kitajahr 2018/19 einkalkuliert wurden, stehen offenbar auch im August 2019 noch nicht zur Verfügung. Wir bedauern, dass unsere Bedenken aus dem letzten Jahr sich nicht nur bewahrheitet, sondern sogar verschlimmert haben. Was muss denn erst passieren, damit der Platzausbau und die Anwerbung von Fachkräften in Leverkusen höher priorisiert werden?"

Eltern, die sich auf der Webseite der Stadt informieren, erhalten dort den Hinweis, dass sie einen Betreuungsplatz über das Online-System „Kitaplaner“ vormerken lassen können. An anderer Stelle wird knapp erläutert, dass Eltern sich an eine Sachbearbeiterin wenden können, falls sie eigenständig keinen Platz erhalten. Eltern werden über die Webseite der Stadt jedoch nicht transparent informiert, welche rechtlichen Grundlagen gelten:
Erziehungsberechtigte sind zwar verpflichtet ihren Betreuungsbedarf dem Jugendamt zu melden – aber eine gesonderte Beantragung als Voraussetzung für die Erfüllung eines rechtlichen Anspruches, sieht das Gesetz nicht vor. Nach Ansicht des Stadtelternrates muss dafür der Eintrag im Kitaplaner ausreichen. Das Jugendamt hat nach der Bedarfsanzeige maximal 6 Monate Zeit, einen Betreuungsplatz anzubieten, und hat spätestens sechs Wochen vor dem Zeitpunkt, zu dem der Bedarf angemeldet wurde, die Eltern über die Zuweisung des Betreuungsplatzes zu benachrichtigen.

Irina Prüm, Vorsitzende des Stadtelternrates: "Die Leverkusener Bürger werden hinsichtlich des Platzbedarfs in der Kindertagesbetreuung weiterhin im Unklaren gelassen. Erneut wird eine Zahl in den Raum geworfen, ohne eine wesentliche Information mitzuliefern: Dass es sich bei den genannten Zahlen lediglich um die Anzahl nicht erfüllter Anträge handelt, die vermutlich wenig mit dem tatsächlichen Bedarf an Betreuungsplätzen zu tun hat, wird leider nirgends erwähnt. Den Eltern wird flächendeckend vermittelt, dass man einen Betreuungsplatz erhalte, wenn man sich vormerken lässt. Die Jugendhilfeplanung zeigt aber, dass dem nicht so ist. Für rund 1.300 Kinder ist ab dem 1. August 2019 gar kein Platz verfügbar. Wie viele Eltern haben sich denn im Kitaplaner oder für einen Platz in der Tagespflege angemeldet und keine Zusage erhalten? Das wäre die Anzahl der Plätze, die fehlen. All diese Kinder haben nämlich einen rechtlichen Anspruch auf Bildung und Förderung. Die Zahl 300 bildet daher nicht das Problem ab, das wir tatsächlich haben, sondern zeigt nur, wie viele Eltern sich ausreichend informiert haben und offenbar trotzdem keinen Platz für ihr Kind erhalten."

„Dass das Jugendamt Leverkusen die Anmeldung im Kitaplaner nicht als Bedarfsmeldung wertet, sondern Eltern dafür persönlich im Jugendamt vorstellig werden müssen, hält der SER im digitalen Zeitalter für rückständig. Bei einem derart umständlichen Verfahren liegt die Vermutung nahe, es gehe darum Zeit zu gewinnen, während der drastische Platzmangel durch vorhandene Bürokratie in den Hintergrund rückt, gar übergangen wird. Aussagen wie: „Wer keinen Antrag auf Erfüllung des Rechtsanspruches stellt, braucht auch keinen Betreuungsplatz“ müssen wir zum Anlass nehmen, die Eltern explizit darauf hinzuweisen, was zu tun ist, wenn sie dringend einen Betreuungsplatz benötigen. So scheinen die Eltern in diesem Jahr schon deutlich besser informiert zu sein als in den vergangenen Jahren, da deutlich mehr Anträge auf Erfüllung des Rechtsanspruches gestellt wurden. Dies könnte mit den Informationsbemühungen des Stadtelternrates zusammenhängen. Am 4.6.2019 findet um 20 Uhr das nächste Offene Treffen des Stadtelternrates Leverkusen in der Wacht am Rhein statt, bei dem wir unsere Aufklärungs-Arbeit fortsetzen", so Oliver Ding, stellvertretender Vorsitzender.

Es bleibt abzuwarten, ob in diesem Jahr erstmals Eltern, deren Kind der Anspruch auf Betreuung verwehrt bleibt, den Rechtsweg beschreiten werden. Dies hat in einigen anderen deutschen Kommunen zumindest zu stärkeren Bemühungen beim Platzausbau gesorgt.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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