Luftreinhalteplan: Anregungen und Hinweise im Rahmen der Offenlage bis 22. Mai möglich


Archivmeldung aus dem Jahr 2019
Veröffentlicht: 05.04.2019 // Quelle: Stadtverwaltung

Weil die gemessene Stickstoffdioxid-Belastung der Luft an der Messstation Gustav-Heinemann-Straße die Grenzwerte überschreitet, ist für die Stadt Leverkusen die Aufstellung eines sogenannten Luftreinhalteplans (LRP) erforderlich. Die Zuständigkeit für das formelle Verfahren liegt bei der Bezirksregierung Köln (RP). Diese hat nun unter Beteiligung der Stadt Leverkusen einen Entwurf für den Luftreinhalteplan erarbeitet, der in der kommenden Woche der Öffentlichkeit präsentiert wird.

Bereits seit April 2017 konnten interessierte Bürgerinnen und Bürger hierzu ihre Anregungen und Bedenken einbringen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen wurden im Anschluss in eingerichteten Projektgruppen diskutiert und mit verschiedenen Fachbehörden und der Verwaltungsspitze abgestimmt. Nun liegt der daraus entwickelte Entwurf vor und die Bürgerinnen und Bürger haben bis zum 22. Mai die Möglichkeit, abermals ihre Anregungen, Hinweise und Ideen zum zukünftigen Luftreinhalteplan einzureichen.

Der Luftreinhalteplan kann vom 8. April bis zum 8. Mai auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln (www.bezreg-koeln.nrw.de) eingesehen werden. Darüber hinaus wird der Entwurf des Plans im oben genannten Zeitraum in den Räumen der Bezirksregierung Köln (Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, Raum K 131, Zeiten: montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr) sowie beim Fachbereich Umwelt der Stadt Leverkusen (Quettinger Straße 220, 51373 Leverkusen, Raum 207 / 212, Zeiten: montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr, freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr) zur Einsicht ausgelegt.

Stellungnahmen können ebenso per Mail an lrp@bezreg-koeln.nrw.de oder 32@stadt.leverkusen.de gerichtet werden. Beim Fachbereich Umwelt eingehende Stellungnahmen werden an die Bezirksregierung Köln weitergeleitet.

Maßnahmenpaket mit Umweltzone – Fahrverbote sind nicht geplant
Der Planentwurf beinhaltet ein breites Maßnahmenpaket. Da der Straßenverkehr Hauptverursacher der Belastungen im Stadtgebiet ist, konzentriert sich die Mehrzahl der Maßnahmen auf die Verringerung der verkehrsbedingten Emissionen. Eine wichtige Maßnahme ist die Einrichtung einer Grünen Umweltzone im Stadtgebiet. Sie soll sich auf der Ost-West-Achse zwischen Alkenrather Straße (genaue nördliche und südliche Verlängerungen sind Montag ersichtlich) und Europaring erstrecken und von der nördlichen Fixheider Straße bis zum südlichen Willy-Brandt-Ring reichen. Auf den genannten Straßen kann wie bisher gefahren werden, ebenso außerhalb dieser Zone. Lediglich auf den Straßen dazwischen brauchen alle Autos, Lastwagen und Busse nach der Anordnung der Umweltzone die grüne Umweltplakette.

Der LRP Leverkusen tritt nach Einarbeitung der Einwendungen in Kraft. Mit einer Anordnung der Umweltzone ist nach Auskunft der Bezirksregierung ca. drei Monate nach Inkrafttreten des Luftreinhalteplans zu rechnen, frühestens Anfang September.
Fahrverbote sind hingegen nicht geplant. Die grüne Umweltplakette kann bei der Zulassungsstelle der Stadt Leverkusen erworben werden. Bestehende grüne Umweltplaketten behalten ihre Gültigkeit.

Mit Hilfe des Maßnahmenpaketes soll die Stickoxidbelastung in der Stadt dauerhaft verringert werden. Die europaweit verbindliche Luftqualitätsrichtlinie (in Deutschland umgesetzt in der 39. BImSchV) schreibt bereits seit 2010 aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung die Einhaltung eines Jahresmittelwertes von 40 µg/m³ (Mikrogramm pro Kubikmeter) für Stickstoffdioxid (NO2) zwingend vor. Prognosen der zukünftigen Luftbelastung zeigen, dass die erarbeiteten Maßnahmen geeignet sind, den Grenzwert für Stickstoffdioxid zukünftig einzuhalten. Ob die Mittel des Luftreinhalteplans greifen und die Grenzwerte in Leverkusen eingehalten werden, wird fortlaufend überprüft und die Maßnahmen dazu unter Umständen neu justiert.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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