Bei der Überprüfung eines 51jährigen Deutschen stellte sich am Freitag heraus, dass er mit zwei Haftbefehlen und zwei Aufenthaltsermittlungen gesucht wurde. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte gegen ihn einmal einen Untersuchungshaftbefehl wegen Diebstahl und einen Vollstreckungshaftbefehl wegen Betruges erlassen. Da die Person den Strafvollstreckungshaftbefehl von 750 EUR Geldstrafe nicht begleichen konnte, erwartet sie nun 25 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Aufgrund des Untersuchungshaftbefehls wurde der Mann am Samstag beim Amtsgericht Leverkusen vorgeführt. Justizbeamte lieferten ihn im Anschluss in die JVA Köln ein.