Der Fachbereich Finanzen der Stadt Leverkusen erinnert vorsorglich alle Gewerbesteuerpflichtigen an die am 15. Februar fällige Quartalszahlung für die Vorauszahlungen. Die Erinnerung erfolgt vor allem deswegen, weil entgegen der bisherigen Praxis seit diesem Jahr zur Kosteneinsparung keine gesonderten Vorauszahlungsbescheide zu Jahresanfang verschickt werden. Die jetzt fällige Vorauszahlungsrate ist auf dem jeweils zuletzt bekannt gegebenen Gewerbesteuerbescheid angegeben.
Literaturcafé in der StadtbibliothekAquarellmalerei-Kurs an der VHS Leverkusen: Locker und lebendig malenHilfe zum Lebensunterhalt in Leverkusen jetzt online beantragenPflegeberatung in Leverkusen: Kostenlose Hilfe direkt im Quartier
Kontrollaktion gegen Müll in Leverkusen: 75 Verstöße in einer WocheNeue Eiche am Kreisverkehr Rennbaumstraße: Krings Immobilien spendet Ersatzpflanzung