Lux zum Gemeindefinanzierungsgesetz


Archivmeldung aus dem Jahr 2018
Veröffentlicht: 09.11.2018 // Quelle: Josefa Lux

Josefa Lux meldet sich zum Gemeindefinanzierungsgesetz zu Wort:

"Leverkusen bekommt durch neuen Kommunalen Finanzausgleich im kommenden Jahr 4,1 Millionen Euro weniger vom Land! Eva Lux kritisiert Kürzungen durch die Hintertür

„Der Entwurf der Landesregierung für das neue Gemeindefinanzierungsgesetz 2019 (GFG 2019) hat massive Nachteile für Leverkusen. Aus der Antwort der Landesregierung auf unsere Nachfrage zu den finanziellen Auswirkungen geht hervor, dass Leverkusen für 2019 durch die neue Regelung gut 4,1 Millionen Euro weniger im Vergleich zur alten Regelung erhält. Das sind Mittelkürzungen durch die Hintertür“, kritisiert die Landtagsabgeordnete und Bürgermeisterin aus Leverkusen.

Der Entwurf für das neue Gemeindefinanzierungsgesetz wurde heute im Ausschuss für Heimat, Kommunales und Bauen beraten. Problematisch an dem Schwarz-Gelben Gesetzentwurf seien insbesondere die Einführung der Finanzkraftunabhängigen Pauschale, die bei finanzschwachen Kommunen wie Leverkusen erhebliche Einnahmeausfälle zur Folge hat.

„Die Pläne von CDU und FDP sind schlicht kommunalfeindlich und laufen jeder Heimatförderung zuwider. Ich kann nur an die Landesregierung appellieren das GFG 2019 nachzubessern. Das sollte auch im Interesse meines Kollegen Rüdiger Scholz liegen“, fordert Lux.

Hintergrund:

Das Gemeindefinanzierungsgesetz regelt den jährlichen Finanzausgleich zwischen dem Land und den Kommunen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung für das GFG 2019 sieht insbesondere folgende Änderungen vor:

• Die Sozialbelastungen sollen zukünftig mit einem geringeren Faktor berücksichtigt werden

• Mit dem GFG 2019 sollen insgesamt 120 Millionen Euro aus der Schlüsselmasse als finanzkraftunabhängige Pauschale auf sämtliche Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen verteilt werden.

• Im Rahmen einer Aktualisierung der fiktiven Hebesätze die Einführung von höheren und differenzierten Abschlägen auf den Landesdurchschnitt.

Insbesondere mit der „Finanzkraftunabhängigen Pauschale“ wird von dem Grundsatz abgewichen, dass die Zuweisungen über das GFG Kommunen mit entsprechendem Finanzbedarf zugutekommen sollen. Während viele steuerstarke Kommunen von der neuen Zuweisung profitieren, müssen viele finanzschwache Kommunen nach den durch die Landesregierung vorgenommenen Änderungen faktisch mit weniger Finanzmitteln auskommen, als sie nach der bisherigen Systematik des GFG erhalten würden."


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
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