Letzte Hilfe – Möglichkeiten und Grenzen der Begleitung am Lebensende


Archivmeldung aus dem Jahr 2018
Veröffentlicht: 30.03.2018 // Quelle: Lebenshilfe

Der erklärte Wunsch vieler Menschen ist es, bis zuletzt in der vertrauten Umgebung bleiben zu können. Dies gilt auch für die Bewohnerinnen und Bewohner in stationären und ambulanten Einrichtungen für Menschen mit (geistiger) Behinderung. Verantwortliche und Mitarbeitende möchten diesem Anliegen nachkommen. Gleichzeitig bestehen jedoch die Fragen nach rechtlichen Konsequenzen, nach fachlichem Wissen sowie nach Konzepten zur Umsetzung.
Das Lebensende und Sterben macht uns als Mitmenschen oft hilflos. Uraltes Wissen zum Sterbegeleit ist mit der Industrialisierung schleichend verloren gegangen.
Sterbebegleitung ist keine Wissenschaft, die nicht auch in der Familie und der Nachbarschaft oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen möglich ist. „Wir möchten Grundwissen an die Hand geben und ermutigen, sich Sterbenden zuzuwenden.“, so Christoph Meyer zu Berstenhorst vom Ambulanten Palliativzentrum Leverkusen. „Denn Zuwendung ist das, was wir alle am Ende des Lebens am meisten brauchen.“
Die Letzte Hilfe, die einem Menschen in seinem Leben zuteilwird, darf keine sein, die den Sterbenden tötet. Der Abschied vom Leben ist der schwerste, den die Lebensreise für einen Menschen bereithält, deshalb braucht es, wie auf allen schweren Wegen, jemanden der uns die Hand reicht. Diese Hand zu reichen erfordert nur ein bisschen Mut und Wissen.

Gemeinsame Veranstaltung der Lebenshilfe Leverkusen e. V. mit dem Regionalen Gesundheitsnetz Leverkusen eG, Ambulantes Palliativzentrum, am

Dienstag, 17. April 2018, 18.30 Uhr,

im Saal der Wohnstätte Stegerwaldstraße 4, 51373 Leverkusen-Manfort


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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