Erfolg beim Bürokratieabbau

Bürokratieentlastungsgesetz auf den Weg gebracht

Archivmeldung aus dem Jahr 2015
Veröffentlicht: 22.07.2015 // Quelle: Büro Nowak

Die Annahme des Bürokratieentlastungsgesetzes durch den Bundestag am 2. Juli 2015 und die Billigung durch den Bundesrat am 10. Juli war für Helmut Nowak MdB als Berichterstatter und Vorsitzenden der AG Bürokratieabbau im Parlamentskreis Mittelstand (PKM) der CDU/CSU-Bundestagsfraktion von besonderer Bedeutung. Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Damit wird die Wirtschaft um circa 750 Millionen Euro an unnötigen Bürokratiekosten entlastet. Zum einen sollen zur Entlastung die Grenzbeträge für Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten im Handelsgesetzbuch und in der Abgabenordnung angehoben werden. Dadurch wird eine größere Zahl von kleinen Unternehmen als bislang von der Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht befreit.
Darüber hinaus sollen durch eine Anhebung von Schwellenwerten in verschiedenen Wirtschaftsstatistikgesetzen sowie durch die Einführung von Schwellenwerten für Meldepflichten zur Umweltstatistik mehr Existenzgründer als bislang in den ersten drei Jahren von statistischen Meldepflichten befreit werden. Einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung geht die Bundesregierung auch mit der Einführung der ONE-IN – ONE-OUT Regelung. Kern dieses Ansatzes ist es, in gleichem Maße Belastungen abzubauen, wie durch neue Regelungsvorhaben zusätzliche Belastungen entstehen. Das Ziel der Bundesregierung ist hierbei, den Anstieg von Belastungen dauerhaft zu begrenzen, ohne politisch gewollte Maßnahmen zu behindern. Am 1. Juli 2015 wurde bereits mit der Bilanzierung begonnen.
Das Gesetz bewirkt nicht nur Entlastungen für Unternehmen sondern auch für Bürgerinnen und Bürger:

  • Der beim Lohnsteuerabzugsverfahren beantragte Faktor für berufstätige Eheleute und Lebenspartner soll künftig für zwei Jahre gelten und muss nicht wie bisher jedes Jahr neu beantragt werden.
  • Die Anhebung der Verdienstgrenze für die Lohnsteuerpauschalierung für geringfügig Beschäftigte von 62 auf 68 Euro pro Arbeitstag sorgt ebenfalls für eine Vereinfachung. Die Entlastung liegt hier bei rund 323.000 Euro pro Jahr.
    Helmut Nowak steht dieser Entwicklung positiv gegenüber. Wünschenswert wäre es jedoch gewesen, eine Anhebung des Schwellenwertes für die Sofortabschreibung der geringwertigen Wirtschaftsgüter auf 1000 Euro mit in das Gesetz aufzunehmen. Der seit über fünfzig Jahren bestehende Schwellenwert von seinerzeit 800 D-Mark, jetzt 410 Euro, muss dringend angepasst werden, wie Sie auch seiner Plenarrede vom 11. Juni 2015 entnehmen können. Allerdings ist er zuversichtlich, dass dies im Herbst gelingen wird.
    Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
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