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lesenDie Vorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA) der CDU Leverkusen, Ulrich Müller, äußert sich enttäuscht über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVG), das Betreuungsgeldgesetz mit der Verfassung für unvereinbar zu erklären.
Ulrich Müller: „Das ist ein Schlag gegen die Entscheidungsfreiheit der Eltern und motiviere nicht, Kinder zu bekommen.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes lässt aber zu, dass die Länder das Betreuungsgeld übernehmen. Die CDA Leverkusen fordert deshalb die rot-grüne Landesregierung auf, unverzüglich eine Regelung für ein nordrhein-westfälisches Betreuungsgeld zu schaffen.
Dabei erinnert die CDA die SPD daran, dass das Betreuungsgeld im Jahr 2008 auch von ihr beschlossen wurde. Die damalige Große Koalition hat seinerzeit den § 16 im Sozialgesetzbuch VIII um folgenden Abschnitt ergänzt:
`Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden`.
Das Betreuungsgeld war ein wichtiger Schritt für eine echte Gleichbehandlung derjenigen Eltern, die sich entscheiden, ihre Kinder zu Hause zu betreuen. Ihre Erziehungsleistung wurde seither mit dem Betreuungsgeld entsprechend anerkannt. Es ist deshalb notwendig, dass diese Entscheidungsfreiheit in Nordrhein-Westfalen erhalten bleibt und die Landesregierung unverzüglich ein entsprechendes Gesetz auf den Weg bringt.“