Keine Nachforderungen durch neuen Mietspiegel - Stadt prüft von Amts wegen
Auswirkungen des am vergangenen Montag der Öffentlichkeit vorgestellten neuen Mietspiegels auf zu zahlende Fehlbelegerabgaben prüft das Bürgerbüro von Amts wegen. Rückfragen sind aus diesem Grund nicht notwendig.
Ohnehin muss niemand befürchten, dass es durch den neuen Mietspiegel Nachforderungen erhoben werden. Dies gilt auch für die Fälle, in denen der neue Mietspiegel dies grundsätzlich zulassen würde.
Nur da, wo Leistungspflichtige von den Änderungen des neuen Mietspiegels profitieren, wird das Bürgerbüro Neuberechnungen vornehmen und entsprechende Bescheide versenden.
Betroffen hiervon sind nur die Haushalte der Jahrgangsstufe 1, also nur die Haushalte, die im Februar dieses Jahres neue Leistungsbescheide erhielten.
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